Zu seinem 80. Geburtstag traut sich auch ÖVP-Altkanzler Wolfgang Schüssel die Wahrheit über Migration zu sagen. Damit entlarvt er aber auch die Doppelmoral der Volkspartei bei diesem Thema.
„Am Ende kriegst Du sie nicht weg“, sagt er heute. 2015, als auch seine Partei „Willkommen“ rief, war Schüssel stumm. „Diese Doppelmoral der ÖVP ist unerträglich“, waren sich Kommentarschreiber in verschiedenen Medien einig.
Das Recht muss der Politik folgen
Hört man dem ÖVP-Altkanzler jetzt zu, muss man feststellen, dass er FPÖ-Chef Herbert Kickl in der Migrationspolitik vollumfänglich Recht gibt. Schüssel sagt: „Du hast bei den Gerichten seit zehn bis 15 Jahren eine Judikatur, die es praktisch unmöglich macht, dass Du jemanden abweist, der an der Grenze ‚Asyl’ sagt“.
Als Kickl genau aus diesem Grund meinte, dass das Gesetz der Politik und nicht umgekehrt, die Politik dem Gesetz folgen müsse, wurde der FPÖ-Chef auch von schwarzen Spitzenpolitikern als Unmensch, der die Menschenrechte nicht akzeptieren will, hingestellt.
NGO’s verzögern Verfahren
Auch die Mitverantwortlichkeit der Nicht-Regierungsorganisationen am Migrations-Desaster in Österreich erkannte Kickl in seiner Zeit als Innenministers sofort. Also ersetzte er damals die NGO’s, die Einreisende über ihre Rechte aufklärten und diesen womöglich auch Tricks verraten hatten, wie sie zu einem Bleiberecht kommen, durch eine staatliche Rechtsberatung.
Schüssel sagt heute rückblickend, dass mit Hilfe entsprechender Organisationen (er meinte damit die NGO’s, Anm.), die illegal Einreisenden helfen und sie beraten, Verfahren unendlich gestreckt werden würden. „Bis Du sie nicht mehr los wirst“.
Kritik an ÖVP und Van der Bellen
Heute, mit 80 Jahren, nimmt Schüssel auch gegenüber seiner eigenen Partei und gegenüber Bundespräsident Alexander Van der Bellen kein Blatt vor den Mund. Eine Schelte für die ÖVP gibt es, weil diese im Wahlkampf der Kickl-FPÖ eine grundsätzliche Absage für Koalitionsgespräche gegeben habe. Kritik am Verhalten des Bundespräsidenten übt Schüssel, weil dieser nach der Nationalratswahl nicht sofort einen Regierungsauftrag an den Wahlsieger erteilt habe.