Die Billigfluggesellschaft Ryanair hatte bis vor Kurzem noch keine geschlechtsneutrale Anrede auf ihrem Internetauftritt angeboten. Bei der Buchung von Flugtickets konnte man sich zwischen “Herr”, “Frau” und dem antiquierten, aber charmanten “Fräulein” entscheiden.
Einigung vor Berliner Landgericht
Wie fast schon erwartet fühlte sich eine “non-binäre Person” davon diskriminiert, sah ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und klagte auf 5.000 Euro (!) Schmerzensgeld vor dem Berliner Landgericht. Der Fall wurde nun beigelegt, ob es eine außergerichtliche Einigung gab, ist nicht bekannt. Geklagt hatte “René-Rain Hornstein“, eine “Person”, die sich beruflich mit den Themen “Trans*Studies” beschäftigt
Ryanair führt den “Mixter” ein
Obwohl die Einzelheiten des Vergleichs nicht veröffentlicht wurden, scheint sich Ryanair zur Einführung eines dritten Geschlechts verpflichtet zu haben. Neben “Herr”, “Frau” und “Fräulein” gibt es jetzt auch den “Mixter” (Mx). Was sich anhört wie ein Küchengerät, ist im angelsächsischen Sprachraum schon länger eine bekannte Bezeichnung für die vermeintlich Geschlechtslosen.