Falter-Chefredakteur Florian Klenk darf Demo-Organisator Martin Rutter nicht mehr „Rechtsextremist“ nennen. Das hat das Landesgericht für Strafsachen Wien entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Urteil, das unzensuriert vorliegt, wird Klenk der „objektive Tatbestand der üblen Nachrede“ zur Last gelegt, außerdem wird Rutter eine Entschädigungszahlung in Höhe von 1.500 Euro zugesprochen. Klenk muss zudem die Kosten des Verfahrens bezahlen.
Florian Klenk kündigte Berufung an
Der Falter-Chef reagierte nach dem Urteil überrascht. Auf Facebook meinte er:
Ich wurde soeben zur Zahlung von 1500 Euro Entschädigung an den Rechtextremisten Martin Rutter verurteilt, und mein Anwalt Alfred Noll und ich hätten nicht im Traum daran gedacht, dieses Verfahren zu verlieren...
Er und seine Anwalt würden gegen das Urteil Berufung einlegen – “wir hoffen, dass das Oberlandesgericht Wien die Meinungsfreiheit wieder herstellt”.
Klage nach Facebook-Posting
Rutter hatte Klenk nach einem Facebook-Posting geklagt. In diesem Beitrag hatte der Falter-Chefredakteur am 25. April des Vorjahres geschrieben:
Ein Rechtsextremist gründet 21 Vereine. Und die ÖVP-FPÖ Regierung haut ihm das Steuergeld nach.
In seinem Facebook-Beitrag hatte Klenk zu einem Artikel auf Puls24 mit dem Titel: „Martin Rutter-Vereine in Niederösterreich“ verlinkt.
“Extremist” wendet Gewalt an
Der Richter folgte wohl dem Argument des Klägers, dass der Begriff „Extremist“ laut einer Broschüre im Innenministerium glasklar Gewalttätigkeit impliziere. Diesen Kampfbegriff der Linken und politischen Gegner der FPÖ hört man von diesen in der politischen Auseinandersetzung schon inflationär. Rutter kündigte nach dem Urteil in einer Aussendung an:
Sofern dieses Urteil in nächster Instanz bestätigt wird, kann sich die System-Journaille, sowie eine umfangreiche Menge an Einzelpersonen in den sozialen Medien auf einen Klags-Tsunami einstellen.
Zivilrechtliche Prozesse folgen
Die nachweisliche Lüge, so Rutter weiter, dass Vereine von Martin Rutter von der niederösterreichischen Landesregierung Geld erhalten hätten, würden in separaten zivilrechtlichen Prozessen aufgearbeitet werden – „hierzu gehören insbesondere ORF, Puls24 und weitere Medien“.
“Megademo” am Samstag vor Bundeskanzleramt
Unbeeindruckt von Anfeindungen – vor allem der System-Medien – setzt Rutter seine “Megademo”-Veranstaltungen fort. Schon kommenden Samstag, 5. April, ab 13.00 Uhr, wird vor dem Bundeskanzleramt auf dem Wiener Ballhausplatz für Neutralität und gegen „Sky Shield“ demonstriert.
