Ein abgelehnter Asylbewerber soll den Betreiber der Flüchtlingsunterkunft, in der er lebte, erstochen haben. Dafür muss er sich nun vor dem Landgericht Hildesheim verantworten.
Iraker erstach Betreiber nach Streit mit Küchenmesser
Der 35-jährige Bekas A. stammt aus dem Irak und hatte in den letzten zwei Jahren in einer Asylunterkunft im niedersächsischen Sarstedt gelebt. Obwohl es sich bei dem Flüchtlingsheim sogar um ein eigens umgebautes Hotel handelt, schien es dem ausreisepflichtigen Migranten dort nicht besonders gut gefallen zu haben: Die Anklage wirft A. vor, den Betreiber des Heimes niedergestochen und dabei tödlich verletzt zu haben.
Auslöser der blutigen Tat war wohl ein vorangegangener Streit zwischen A. und dem 61-jährigen Heimleiter. Als die Auseinandersetzung eskalierte, stieß A. den Mann zu Boden, um ihm dann das Messer mit einer neun Zentimeter langen Klinge ins Herz zu rammen, ist sich die Staatsanwaltschaft sicher.
Abgelehnt, abgeschoben, wieder eingereist und wieder abgelehnt
Der Fall des tatverdächtigen Arabers zeigt einmal mehr, wie sehr die bundesdeutsche Asylpolitik täglich versagt: A. kam nach Informationen von Bild.de bereits im Jahr 2017 in die Bundesrepublik. Sein Antrag wurde damals abgelehnt, weil er über Polen einreiste. Tatsächlich wurde er nur wenig später nach Polen abgeschoben, 2022 konnte er jedoch erneut nach Deutschland einreisen und stellte ganz ungeniert einen neuen Asylantrag. Der Antrag wurde abgewiesen, der Iraker durfte natürlich trotzdem bleiben. Es dauerte schließlich bis zum Oktober des letzten Jahres, bis das zuständige Verwaltungsgericht entschied, dass A. abgeschoben werden darf.
Da war es dann aber schon zu spät, weil Bekas A. bereits in Untersuchungshaft saß. Da eine Abschiebung erst nach der – sollte er verurteilt werden – verbüßten Haftstrafe möglich ist, wird A. den deutschen Steuerzahlern wohl noch einige Jahre auf der Tasche liegen.