Für diffamierende Unterstellungen gegen FPÖ-Parteichef Herbert Kickl wurde die SPÖ zu Schadensersatz verurteilt.

29. Jänner 2025 / 15:23 Uhr

Unwahre Nazi-Vorwürfe: SPÖ muss Kickl Schadenersatz zahlen

Wie von unzensuriert berichtet, konnte FPÖ-Chef Herbert Kickl im vergangenen Juli eine einstweilige Verfügung gegen die SPÖ erwirken: Hintergrund war ein Newsletter, in dem die Partei um neue Mitglieder geworben und Kickl diffamiert hatte – die SPÖ-Bundesgeschäftsstelle hatte in dem Pamphlet wahrheitswidrig behauptet, dass dieser “enge Kontakte” zu einem strafrechtlich verurteilten Neonazi habe und Kickl und der besagte Mann “gute Bekannte” wären. Zudem soll Kickl die damalige Razzia im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) in Auftrag gegeben haben, um Gästelisten zu konfiszieren, die die angebliche Bekanntschaft zwischen ihm und dem bekannten Rechtsextremisten belegen sollen.

Behauptungen waren unwahr und beleidigend

Einen Beweis für diese Anwürfe war die SPÖ allerdings schuldig geblieben. Kickl klagte vor dem Wiener Handelsgericht und bekam Recht: Die “inkriminierten Aussagen” seien “geeignet, das Ansehen oder die Wertstellung des Klägers in der Gesellschaft zu beeinträchtigen oder zu schmälern”, urteilte der Richter, auch seien die Behauptungen eine “unwahre, rufschädigende Ehrenbeleidigung”.

SPÖ zu Entschädigungszahlung verurteilt

Bereits mit der Unterlassungserklärung war es der SPÖ verboten worden, die beleidigenden und unwahren Behauptungen weiterzuverbreiten, jetzt verurteilte die zuständige Richterin die Partei auch noch zur Zahlung von Schadensersatz – 1.500 Euro dürfen die Genossen jetzt an Kickl überweisen und zudem in ihrem Newsletter eine entsprechende Gegendarstellung veröffentlichen und die unwahren Tatsachenbehauptungen zurücknehmen. Die Richterin sagte deutlich, dass Kickl und der erwähnte Mann keine persönliche Beziehung haben, und auch für die Behauptung, dass Kickl Gästelisten habe verschwinden lassen, konnte die SPÖ keinerlei Beweise vorlegen.

Auch ÖVP musste unbewiesene Vorwürfe gegen FPÖ widerrufen

Auch die ÖVP hatte im Jahr 2023 wegen unwahrer Vorwürfe gegen die FPÖ vor Gericht bereits eine Verurteilung ausgefasst – die wiederholten, aber unbewiesenen Behauptungen rund um eine angebliche Russland-Nähe und Geldflüsse aus Russland an die FPÖ mussten ebenfalls öffentlich widerrufen werden.

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