Die Freiheitlichen bekommen jetzt auch von Juristen-Seite Schützenhilfe für die Koalitionsgespräche über die Reform im ORF.
In einem offenen Brief fordern die „Rechtsanwälte für Grundrechte“ nicht nur die Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe, die vom Direktor der Agenda Austria, Franz Schellhorn, kürzlich als eine Art „Arbeiterkammer-Umlage“ bezeichnet wurde, sondern auch eine Reduktion des ORF auf seine Grundfunktionen als objektive „vierte Gewalt” im Staat in einer „unabhängigen, entpolitisierten Form“. Also genau das, was die FPÖ im Sinn hat.
Einkommen weit über Schnitt der Bevölkerung
Würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk endlich auf diese Aufgaben konzentriert, gebe es auch keine Finanzierungsprobleme, sagen die Rechtsanwälte, die zudem eine Anpassung der Mitarbeiter-Gehälter an ortsübliche Tarife für unumgänglich halten.
Tatsächlich liegt das durchschnittliche Einkommen der rund 3.000 Beschäftigten beim ORF bei jährlich 91.400 Euro – und damit weit über dem Schnitt der Bevölkerung. Hier stimmt einfach die Relation nicht mehr. Ein Fernseh-Redakteur ohne Leitungsfunktion verdient mitunter im Schnitt so viel wie ein angestellter Arzt in einem Klinikum, der naturgemäß eine viel größere Verantwortung trägt.
Zwangssteuer hat ORF quasi pragmatisiert
Mit der ORF-Zwangssteuer wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk quasi pragmatisiert – und mit ihm seine Spitzenverdiener wie “ZIB2”-Moderator Armin Wolf (252.780,08 Euro brutto jährlich) oder Ö3-Moderator Andreas Knoll (190.242,08 Euro brutto jährlich).