Der Standard, Justiz

Der Anwalt von drei FPÖ-Politikern, Christoph Völk, bezeichnete die Berichterstattung im Standard als “infam und rufmörderisch”. Er bekam vom Richter recht.

16. Jänner 2025 / 13:09 Uhr

Begräbnis-Prozess: „Der Standard“ erfüllte Tatbestand der üblen Nachrede

Die Tageszeitung Der Standard ist heute, Donnerstag, am Wiener Landesgericht wegen des Tatbestands der üblen Nachrede verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die FPÖ hatte die Zeitung aufgrund der Berichterstattung über drei FPÖ-Politiker geklagt, denen die Teilnahme an einem Begräbnis vorgeworfen worden war, bei dem ein angebliches SS-Lied gesungen worden sein soll. Nach Ansicht des Richters am Wiener Landesgericht wurde mit mehreren Artikeln der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Die Kläger bekamen eine Entschädigung von insgesamt 20.250 Euro zugesprochen.

“Infam und rufmörderisch”

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Die FPÖ-Nationalratsabgeordneten Harald Stefan und Martin Graf sowie der freiheitliche Klubdirektor Norbert Nemeth hatten sich gegen die mediale Berichterstattung zur Wehr gesetzt, die ihr Rechtsvertreter Christoph Völk im Grauen Haus als “infam und rufmörderisch” bezeichnete. Für den Standard-Anwalt Michael Pilz wurde hingegen “ein wahrer Sachverhalt berichtet”. Er meldete gegen das Urteil volle Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Zur seinerzeitigen Auslieferung der FPÖ-Mandtare sagte der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Wendelin Mölzer am 11. Dezember 2024 im Parlament (siehe Video auf YouTube):

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