In Italien bestand eine Impfpflicht für viele Berufstätige und alle über 50-Jährigen.

22. Dezember 2024 / 19:45 Uhr

Italien: Alle Strafen im Zusammenhang mit Impfverweigerung annulliert

Nach der Abwahl der Brüssel-hörigen Regierung setzte die neue rechtskonservative Ministerpräsidentin Giorgia Meloni ihr Wahlversprechen um und berief einen Untersuchungsausschuss ein, der die Corona-Politik der Vorgängerregierung aufarbeiten soll.

Verantwortung bei linkem Gesundheitsminister

Dabei warf Meloni Ex-Regierungschef Giuseppe Conte und dem ehemaligen Gesundheitsminister Roberto Speranza Versäumnisse vor, vor allem, was die erste Phase von Corona, also das Frühjahr 2020 betraf.

Speranza, ein Vertreter der radikalen Linken, war Gesundheitsminister während der gesamten Corona-Zeit und verantwortet damit die Radikalmaßnahmen von Beginn bis zum Ende.

Italiens Politik als Initialzünder

Und seine Entscheidungen waren für Europa wegweisend, denn in Italien tauchte Covid-19 erstmals auf. Speranzas radikale Reaktion setzte in den anderen europäischen Ländern, allen voran Österreich, eine Kettenreaktion in Gang: Jede Regierung wollte die härtesten Maßnahmen setzen. Natürlich alles zum Wohle der Bevölkerung.

Teilweise Impfpflicht

In Österreich gipfelte dies in der allgemeinen, in Italien in einer gruppenspezifischen Impfpflicht. Medizinisches Personal (sogar Tierärzte), Militär, Polizei und Lehrer sowie generell alle über 50-Jährigen mussten sich gegen Corona impfen lassen. Dabei ließ sich die Regierung einen Persilschein durch die Justiz ausstellen: Im Dezember 2022 hatte der Verfassungsgerichtshof nachträglich diese Impfpflicht für verfassungskonform erklärt.

Wer sich nicht impfen ließ, musste 100 Euro Bußgeld zahlen und wurde von der Arbeitswelt ausgeschlossen.

Alle Verfahren eingestellt

Schon mit Melonis Regierungsantritt wurden die Strafzahlungen aufgelöst. Jetzt, zwei Jahre später, wurden auch die bis dahin bereits abgeschlossenen Verfahren und bezahlten Strafen annulliert. Laufende Verfahren werden ein für alle Mal eingestellt und die Kosten den Bürgern rückerstattet.

Ein kleiner Wermutstropfen bleibt: Wer die 100 Euro bereits bezahlt hat, erhält keine Rückerstattung. Dies ist in einer Regelung vorgesehen, die im vom Ministerrat genehmigten Milleproroghe-Dekret enthalten ist.

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