Schon Anfang des Jahres hatte ein EU-Kommissar angedeutet, ein Instrument im Falle von „Unruhen“ zu brauchen – um die Macht der Mächtigen zu schützen?

10. Oktober 2024 / 14:39 Uhr

„Willkür Tür und Tor geöffnet“: Anhaltende Kritik am EU-Zensurgesetz

Der Digital Services Act (DSA) ist eines der zwei zentralen europäischen Digital-Gesetze. Dabei ging die EU in Salamitaktik vor. Scheibchenweise wurden die Zügel angezogen. Schließlich trat der DSA im Februar vollumfänglich in Kraft – und zeigt seine hässliche Fratze.

Private Müllmänner im Auftrag des Staates

Wie der freiheitliche EU-Parlamentarier Roman Haider heute, Donnerstag, erklärte, hat der DSA „das Tor zur Zensur weit aufgestoßen“. Insbesondere das System der „Trusted Flagger“ diene als Werkzeug, mit dem Staaten die Zensur an nichtstaatliche Akteure auslagern würden.

Die Staaten machen sich also selbst nicht mehr die Hände schmutzig, sondern lassen die Drecksarbeit von privaten Müllmännern erledigen. Haider hält es für „äußerst bedenklich, dass der Staat jetzt private Organisationen mit Zensur beauftragt“.

Bedenkliche Abhängigkeiten

Das blumig formulierte Ziel der EU ist ein „besseres Netz“, gemeint moralisch besser. Digitale “Hassrede” soll schneller entfernt, gefälschte Produkte weniger oft verkauft werden.

Das soll über „Trusted Flaggers“, übersetzt „Vertrauenswürdige Hinweisgeber“ funktionieren. Diese Personen, die niemand kennt und die niemand gewählt hat, können Meldung machen. Die eingereichten Mitteilungen müssen von den Online-Plattformen vorrangig behandelt werden. Das verleiht diesen Menschen eine enorme Macht. Dies sei besonders problematisch, wenn derartige Organisationen einerseits eine starke politische Schlagseite hätten und andererseits völlig oder fast ausschließlich vom Staat finanziert würden, so Haider.

EU entlarvte sich selbst

Letztlich ist der DSA ein Baustein, um die nationalen Parlamente zu entmachten, Grundrechte willkürlich außer Kraft zu setzen und die Macht in die Hände von supranationalen Organisationen wie der EU zu legen. Das ist nicht abwegig! Anfang des Jahres erklärte der damalige Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton, dass man im Falle von Unruhen natürlich eine Handhabe für die Online-Netzwerke brauche. Auf gut Deutsch: die Möglichkeit zur Löschung „schädlicher“ Inhalte und zur Sperrung ganzer Profile, die diese verbreiten. Faktisch kann der DAS als „digitales Notstandsgesetz“ verstanden werden, um die Macht der Mächtigen zu schützen.

Jeder Protest von Sperrung bedroht

Dabei geht es aber eben nicht nur um illegale Inhalte. Dass diese gelöscht werden müssen, ist selbstverständlich. Es geht um mehr, es geht letztlich um Inhalte, die den Mächtigen nicht gefallen.

So hat der für die Zertifizierung von „Trusted Flagger“ nach EU-Recht zuständige Chef der bundesdeutschen Bundesnetzagentur darauf hingewiesen, dass neben illegalen Inhalten so auch „Hassrede und Fake News sehr schnell und ohne bürokratische Hürden entfernt werden“. Allerdings sind die Bestimmungen im DSA so vage, dass beinahe alles – jeder Protest – zum Ziel von Sperren und Löschungen in sozialen Netzwerken werden kann.

Einschränkung der Meinungsfreiheit

Die in Österreich für die Zertifizierung von „Trusted Flagger“ zuständige Behörde Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria/RTR Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) hat auf ihrer Internetseite auf den Bereich „Hate Speech“ hingewiesen.

Doch was ist „Hassrede“? Weder diesseits noch jenseits des Inn ist sie definiert und schon gar prinzipiell strafbar. Damit wurde „der Willkür Tür und Tor geöffnet“, stellte Haider fest. Und weiter:

Leider bewahrheiten sich unsere schlimmsten Befürchtungen, dass der Digital Services Act die Meinungsfreiheit im Internet massiv einschränkt.

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