Gestern, Freitag, endete mit dem Spruch der Verfassungsrichter in Weimar der zweite Akt der Thüringer Demokratie-Farce. Sie erließen in den späten Abendstunden, ganz im Sinne der CDU, eine einstweilige Anordnung, an die sich der Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD) halten muss.
Wie gewünscht, so geliefert
Die Richter befanden, dass die Abgeordneten das Recht haben, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen. “Damit ist auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig”, so das Kollegium.
Mit dieser Anordnung kann heute, Samstag, das alleinige Vorschlagsrecht der AfD elegant aus dem Weg geräumt und der CDU-Kandidat problemlos als Landtagspräsident installiert werden.
Eklat von CDU geplant
Wie der Ablauf der Sitzung am Donnerstag zeigte, wollten die vereinigten Systemparteien nicht nur in letzter Minute die Spielregeln für die Wahl des Landtagspräsidenten ändern, sondern auch die AfD medienwirksam vorführen. Man konnte vorhersehen, dass sich Alterspräsident Treutler strikt an den üblichen Ablauf einer konstituierenden Sitzung laut Geschäftsordnung halten wird. Und man wusste, wie das politisch besetzte Richterkollegium entscheiden wird. Was man brauchte, war möglichst viel Radau und eine Vertagung der Sitzung, um den Verfassungsgerichtshof ins Spiel zu bringen (unzensuriert berichtete). Und genauso ist es auch gekommen.
Eine „Verschwörungstheorie”?
In alternativen Medien ist ebenfalls gestern, Freitag, eine Prozessvollmacht des CDU-Fraktionsführers Mario Voigt in Umlauf gelangt, in der er einen Anwalt ermächtigte, die Partei in Sachen „Konstituierende Sitzung des 8. Thüringer Landtages“ vor dem Verfassungsgericht zu vertreten. Datiert mit dem 25. September 2024, also bereits einen Tag vor der Sitzung am Donnerstag.
Warum sollte man das tun, wenn man nicht geplant hat, was am nächsten Tag geschehen wird? Wo doch normalerweise konstituierende Sitzungen ein Formalakt sind, bei dem die üblichen Tagesordnungspunkte abgearbeitet werden. Doch wie Videoaufnahmen der Landtagssitzung zeigen, hat der CDU-Abgeordnete Andreas Bühl mit seinem penetrant obstruktiven Verhalten die Vertagung von der ersten Minute an geradezu provoziert. Wie dann das politisch besetzte Richterkollegium entschieden hat, ist bekannt.