Am 29. September 2024 findet die Wahl zum österreichischen Nationalrat statt. Dabei werden insgesamt 183 Mandate neu vergeben. Aus Anlass dieser Nationalratswahl werden hier das österreichische Parlament sowie seine beiden Kammern, der Nationalrat und der Bundesrat, näher beleuchtet.
Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Bundesrat, der die parlamentarische Vertretung der Bundesländer ist. Beide sind gemeinsam für die Gesetzgebung des Bundes zuständig.
Der Nationalrat
Die zentrale Aufgabe des Nationalrates ist die Einbringung, Beratung und Beschlussfassung von Gesetzen sowie die Kontrolle der österreichischen Bundesregierung. Dem Nationalrat gehören 183 Abgeordnete an, die für eine fünfjährige Gesetzgebungsperiode gewählt werden. Es kann jedoch zu vorgezogenen Neuwahlen des Nationalrates kommen, beispielsweise dann, wenn die Regierungsparteien ihre Zusammenarbeit beenden.
Mindestens fünf Abgeordnete können sich zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode im Nationalrat zu einem Klub zusammenschließen. Während der laufenden Gesetzgebungsperiode können keine Neugründungen von Klubs erfolgen. Vom Klubstatus hängen einige parlamentarische Rechte, wie etwa das Verlangen nach einer Dringlichen Anfrage oder einer Sondersitzung des Nationalrates ab. Geleitet wird ein Nationalratsklub von einem Klubobmann oder eine Klubobfrau.
Die Zuständigkeiten der Abgeordneten für die einzelnen Politikfelder werden aufgeteilt und dabei einem Bereichssprecher übertragen. Dieser sowie weitere Abgeordnete sitzen auch in den parlamentarischen Ausschüssen, in denen im Allgemeinen die vertiefende Diskussion über aktuelle Gesetzesmaterien stattfindet.
Die Mitglieder des Nationalrates werden nach einem Verhältniswahlrecht gewählt, bei dem die Anzahl der Mandate proportional zum prozentualen Stimmenanteil der Parteien erfolgt. Aktuell sind im österreichischen Nationalrat fünf Parteien vertreten.
Der Bundesrat
Die zentrale Aufgabe des Bundesrates ist die Vertretung der Interessen der neun österreichischen Bundesländer.
Daher wird er auch als Länderkammer bezeichnet. Der Bundesrat hat über die Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates zu beurteilen, wenn diese seinem Mitwirkungsrecht unterliegen. Er hat ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse, was allerdings in der Regel nur eine aufschiebende Wirkung hat, und in wenigen Fällen auch ein Vetorecht, beispielsweise gegen Gesetzesbeschlüsse, die verfassungsrechtlich Länderkompetenzen betreffen oder die Rechte des Bundesrats selbst. Weiters kann der Bundesrat auch selbst Gesetzesanträge an den Nationalrat stellen.
Dem Bundesrat gehören derzeit 60 Mitglieder an. Prinzipiell entscheidet die Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes, wie viele Bundesräte entsendet werden. Im Gegensatz zum Nationalrat wird der Bundesrat nicht direkt gewählt. Seine Mitglieder werden von den Landtagen nach jeder Landtagswahl entsendet. Entscheidend ist dabei das Stärkeverhältnis der Parteien im jeweiligen Landtag. Der Bundesrat hat daher auch keine Gesetzgebungsperiode, sondern er tagt seit dem Jahr 1945 permanent.
Mindestens fünf Bundesräte können sich zu einer Fraktion zusammenschließen, die von einem Fraktionsvorsitzenden geleitet wird. Aktuell gehören dem Bundesrat vier Fraktionen an.
Das Präsidium des Nationalrates
Zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode wählt der Nationalrat bei seiner konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte den Präsidenten, den Zweiten Präsidenten und den Dritten Präsidenten. Diese bilden das Präsidium des Nationalrates. Der Präsident leitet die Geschäfte des Nationalrates, vertritt den Nationalrat nach außen, beruft ihn zu Sitzungen ein und führt mit den anderen beiden Präsidenten abwechselnd den Vorsitz in den Nationalratssitzungen. Weiters führt der Präsident auch den Vorsitz in der Bundesversammlung.
Politische Praxis in der Zweiten Republik was bisher, dass die drei Parteien, die im Nationalrat am stärksten vertreten sind, Vorschläge für die Besetzung der Präsidenten machen. Meist folgt das Plenum bei der Wahl diesen Vorschlägen. Als Kollegium sind die drei Präsidenten des Nationalrates zur Vertretung des Bundespräsidenten sowohl im Falle einer längeren Verhinderung des Staatsoberhaupts als auch bei dessen Tod oder Absetzung berufen. Somit haben die Präsidenten des Nationalrates formal die zweithöchste Stellung in der Republik Österreich.
Die Bundesversammlung
Die Bundesversammlung setzt sich aus den 183 Abgeordneten zum Nationalrat sowie den 60 Mitgliedern des Bundesrats zusammen.
Zu den zentralen Aufgaben der Bundesversammlung zählen die Angelobung des Bundespräsidenten, die Beschlussfassung über die behördliche Verfolgung des Staatsoberhauptes auf Antrag des Nationalrats, die Entscheidung über die Anklage des Staatsoberhauptes vor dem Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung der Bundesverfassung, die Beschlussfassung über die Durchführung einer Volksabstimmung auf Antrag des Nationalrats sowie die Beschlussfassung einer Kriegserklärung. Die Sitzungen der Bundesversammlung sind öffentlich. Der Vorsitz wird abwechselnd vom Präsidenten des Nationalrats und vom Präsidenten des Bundesrats geführt.
FBI: Im Auftrag der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit.
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