Andreas Hanger und Paragraph

Andreas Hangers haltlose Anschuldigungen gegen den freiheitlichen Bundesobmann endeten vor Gericht mit einem Schuldspruch. Ob der ÖVP-Politiker daraus lernt, ist fraglich.

14. September 2024 / 10:12 Uhr

Erneute Schlappe: ÖVP-Hanger verliert gegen Kickl auch in zweiter Instanz

FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl kann sich zufrieden zurücklehnen. Das Oberlandesgericht bestätigte ein Ersturteil gegen den niederösterreichischen Nationalratsabgeordneten Andreas Hanger (ÖVP). Hanger hatte Kickl wahrheitswidrig unterstellt, in die heimliche Aufnahme bzw. Veröffentlichung der sogenannten “Pilnacek-Files” involviert zu sein.

Haltlose Unterstellungen hatten gerichtliches Nachspiel

Es war ein Aufreger in der österreichischen Innenpolitik, als am 21. November 2023 Mitschnitte eines Privatgesprächs des mittlerweile verstorbenen Ex-Sektionschefs im Justizministerium, Christian Pilnacek, veröffentlicht wurden. Darin hatte er für die ÖVP unangenehme Aussagen getätigt. Tags darauf behauptete Hanger auf krone.tv, der FPÖ-Parteiobmann habe zumindest die Veröffentlichung der Aufnahmen gesteuert und er traue dem “Brunnenvergifter” Kickl zu, an der Angelegenheit beteiligt gewesen zu sein. Der FPÖ-Chef klagte und Hanger wurde in erster Instanz verurteilt, seine Behauptungen zu unterlassen bzw. sie zu widerrufen.

Berufung erfolglos

Ein Urteil, das jetzt vom Oberlandesgericht in zweiter Instanz bestätigt wurde, berichtet die Presseagentur APA. Bei Hangers Äußerung handle es sich nicht, wie von ihm vorgebracht, um eine Wertung, sondern um eine Tatsachenbehauptung, so das Gericht. Das ergebe sich aus dem Gesamtzusammenhang der Fragestellung, ob Hanger einen Verdacht habe, von wem das Ganze gesteuert gewesen sei und von wem das Ganze gekommen wäre und Hangers diesbezüglichen Antworten: „Aber ja, natürlich.”, “Ja, ganz klar von der FPÖ, das wissen wir auch.” und “… aber der hauptsächliche Brunnenvergifter ist der Herr Kickl, das ist einfach so, und dem trau ich das schon zu, ja.”

Hinsichtlich einer Beteiligung Kickls an der Veröffentlichung ergehe sich der ÖVP-Abgeordnete “nur in Vermutungen”. Einen Beweis dafür habe er nicht erbracht, stellte das Gericht weiter fest.

Gegen die Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr möglich. Eine letzte Möglichkeit wäre die außerordentliche Revision.

FPÖ-Generalsekretär erfreut

“Es freut uns sehr, dass nun auch der Dreier-Senat in der Berufungsverhandlung zur Auffassung gekommen ist, dass Kollege Hanger nicht mehr haltlose Anschuldigungen verbreitet”, zeigt sich FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker in einer Aussendung zufrieden. Diesmal sei Hanger zu weit gegangen. „Seine frei erfundenen Vorwürfe gegen die FPÖ und Herbert Kickl verwirklichen die üble Nachrede, die Ehrenbeleidigung und die Kreditschädigung, und bei derart schwerwiegenden Verstößen müssen wir uns zur Wehr setzen”, so Hafenecker.

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