Das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz wurde von Baerbock und den Regierungsfraktionen rücksichtslos durchgeboxt.

14. August 2024 / 10:27 Uhr

UN-Sonderberichterstatterin warnt vor Selbstbestimmungsgesetz – Außenamt zeigt ihr den „Stinkefinger“

„Ihr könnt uns mal…“ lautet in Klartext übersetzt die Reaktion der deutschen Regierung auf einen Brief der UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem an Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne), in dem sie vor den Folgen des umstrittenen Selbstbestimmungsgesetzes für Frauen und Kinder warnt.

Regierung kommt Menschenrechtsverpflichtungen nicht nach

Mit Besorgnis nimmt man bei den Vereinten Nationen Inhalte des umstrittenen Selbstbestimmungsgesetzes zur Kenntnis, das am 1. November in Kraft treten wird, berichtet das Nachrichtenportal Welt.de. In einem mit 13. Juni datierten 17-seitigen Schreiben an die deutsche Außenministerin sparte Alsalem nicht mit Kritik und warnte eindringlich vor möglichen Menschenrechtsverletzungen.

Die UN-Beauftragte stellt darin fest, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form zahlreichen Menschenrechtsverpflichtungen, insbesondere gegenüber Frauen und Mädchen, nicht gerecht werde. Sie erinnert die Bundesregierung an ihre Verpflichtung, als Mitglied der UN gegen Diskriminierung von Frauen vorzugehen und geschlechtsbezogene Gewalt zu verhindern sowie strafrechtlich zu verfolgen.

Verweis auf internationale Rechtsnormen

Alsalem weist darauf hin, dass „Besonderheiten, die sich aus biologischen Unterschieden ergeben“, in der Gesetzgebung berücksichtigt werden müssen. Es sei „in jedem Fall sicherzustellen, dass Frauen ein Leben frei von jeglicher Form von Gewalt führen können.“ Explizit erwähnt sie, dass sich gebürtige Männer Zugang zu Toiletten und Umkleideräumen von Frauen verschaffen können. Bei weiblichen Gewaltopfern könne ein solcher Zugang zu bisherigen Schutzräumen und sogar Frauenhäusern erheblich negative Folgen haben und erneute Traumata auslösen.

Kindeswohl gefährdet

Vor allem bei Kindern sei das Selbstbestimmungsgesetz gefährdend. Dass Jugendliche ab 14 Jahren bei Geschlechter-Wechsel nicht einmal mehr das Einverständnis der Eltern benötigten, stehe im Widerspruch zum Kindeswohl, da ein veränderter Geschlechtseintrag dann auch medizinische Eingriffe bei Jugendlichen nach sich ziehen könne. Diese Wechselwirkung bezeichnet Alsalem als „unbestreitbar.“ Da eine therapeutische Begleitung etwa bei Brustamputationen oder Hormontherapien nicht mehr vorgeschrieben sei, stelle sich die Frage, wie Schäden verhindert werden könnten. Es sei daher sicherzustellen, dass Minderjährige und ihre Familien die Auswirkungen, die teils irreversibel seien, vollständig verstehen, fordert die UN-Berichterstatterin.

Geldbuße, wer die Wahrheit sagt

Dass in Zukunft Geldbußen anfallen, wenn jemand das biologische Geschlecht einer Person offenlegt, die ein anderes angibt, könnte „schwerwiegende Auswirkungen auf die Rechte von Frauen und Mädchen“ haben, kritisiert Alsalem weiters. Sie nennt als Beispiel die Belegung von Männern auf Quotenplätzen von Frauen oder die Teilnahme an Frauensport. Auch könnte diese Sanktionierung die Meinungs- und Redefreiheit, aber auch Gedanken- und Religionsfreiheit beeinträchtigen.

Argumente, die im Bundestag für wütendes Geschrei aus den links-rot-grünen Sektoren sorgen würden und einen Ordnungsruf zur Folge hätten, würden sie dort in einer Rede vorgebracht.

Antwort knapp und trotzig

Für eine Stellungnahme ließ sich die Bundesregierung bis 5. August Zeit. Und Adressatin Baerbock nahm sich nicht die Mühe, die Antwort selbst zu verfassen, sondern delegierte die Sache an das Büro für die Ständige Vertretung des Auswärtigen Amtes für die UN in Genf. Trotzig steht darin laut Welt.de, der das Schreiben vorliegt:

Die Bundesrepublik Deutschland weist den Vorwurf zurück, sie werde (…) einer Reihe menschenrechtlicher Verpflichtungen nicht gerecht.

Das Gesetz basiere „auf menschenrechtlichen Standards“, wird darin behauptet. Hauptmotiv des Selbstbestimmungsgesetzes sei der „Schutz der Geschlechtsidentität einer Person im Einklang mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht“. Dies würde auf der deutschen Verfassung beruhen.

Weiters wird behauptet, dass es ein „Hauptanliegen des Gesetzes“ sei, sicherzustellen, dass geschlechtsspezifische Räume, vor allem Frauenhäuser, „tatsächlich sicher sind“. Eine Gefährdung des Kindeswohls stellt man in Abrede.

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