Auf öffentlichen Druck hat das Robert-Koch-Institut (RKI) die sogenannten RKI-Files veröffentlicht.
Veröffentlichung erzwungen
Sie sind die Niederschriften der Besprechungen des Corona-Lage- bzw. Krisenmanagements und belegen, wie die Behörde Maßnahmen der Bundesregierung schönredete – wider besseres Wissen.
Mehr noch. Die freigeklagten Protokolle zeigen, dass der Impfzwang für bestimmte Berufsgruppen und die Grundrechtsverletzungen bei Ungeimpften nie durch sachliche Gründe gerechtfertigt waren.
Fehlender Infektionsschutz von Anfang an bekannt
Bereits ein halbes Jahr nach Start der Impfkampagne war bekannt, dass die Corona-Impfung weder vor Infektion noch vor Übertragung schützt. So wurden Studien aus den USA und von der Universität Oxford besprochen, die alle zeigten, dass „sowohl symptomatische Infektion als auch Viruslast bei Geimpften genauso hoch sei wie bei Impffreien“.
Und trotzdem wurde behauptet, dass die Corona-Impfung vor Ansteckung schütze. Später, als dies nicht mehr zu halten war, sollte sie vor Erkrankung schützen, dann vor schwerer Erkrankung und schließlich vom Tod. Doch auch das lässt sich nicht belegen.