Standard

Die FPÖ darf laut einem OGH-Urteil einen Redakteur der Zeitung Der Standard als “politischen Aktivisten” bezeichnen.

13. Juni 2024 / 12:51 Uhr

OGH-Urteil: FPÖ darf Redakteur „politischen Aktivisten“ nennen

Erfolg für die Freiheitlichen gegen die Zeitung Der Standard. Einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) zufolge, darf die FPÖ einen Standard-Schreiber als „politischen Aktivisten“ bezeichnen.

Zum Gerichtsstreit zwischen den Freiheitlichen und Standard-Journalist Fabian Schmid führte, dass der Wiener FPÖ-Landesparteisekretär Michael Stumpf in einer Aussendung geschrieben hatte:

Ein Journalist sollte sich nicht als politischer Aktivist betätigen.

Keinen SS-Funktionär am Dachboden gefunden

Stein des Anstoßes für diese Bezeichnung in der Aussendung war, dass der Standard über Vorwürfe gegen den Wiener FPÖ-Landtagsabgeordneten Udo Guggenbichler berichtete – und zwar in mehreren Artikeln. Das Fass zum überlaufen gebracht hatte bei den Blauen ein Bericht, in dem die frühere Abgeordnete Martha Bißmann (Liste Jetzt) zitiert wurde. Demnach habe Guggenbichler ihr gesagt, dass auf dem Dachboden seiner Burschenschaft ein ehemaliger SS-Funktionär wohnen solle. Ein solcher wurde bei der Hausdurchsuchung ebenso wenig gefunden wie NS-Liederbücher oder sonstiges belastendes Material.

Unwahrscheinlich erscheinende Vorwürfe breit dargestellt

Schon in den Vorinstanzen kamen die Richter zum Schluss, dass der Standard „schwerwiegende und von vornherein unwahrscheinlich erscheinende“ Vorwürfe (alter Nazi am Dachboden, „der also fast um die 100 Jahre alt sein müsste“) unkritisch und breit dargestellt habe. Am Ende des Verfahrens urteilte der OGH nun, dass die FPÖ den Standard-Schreiber als „politischen Aktivisten“ bezeichnen darf.

Meinungsfreiheit hat Grenzen

Im Gegensatz zu den Vorinstanzen untersagte der OGH aber Stumpf bis auf Weiteres die Behauptung, die Berichterstattung des Standard habe „lediglich der Diffamierung freiheitlicher Mandatare gedient“, in der Berichterstattung wurde „keinerlei Wert auf Richtigkeit gelegt“ und man habe „einmal mehr eine bösartige Verleumdungskampagne hochgezogen“. Diese Behauptungen des FPÖ-Landesparteisekretärs seien nicht mehr durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt, befand der OGH.

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