Der Streit zwischen der grünen EU-Spitzenkandidatin Lena Schilling und dem Ehepaar Bohrn Mena geht in die nächste (gerichtliche) Runde. Heute, Freitag, kündigte Sebastian Bohrn Mena in den sozialen Medien an, Klage gegen Schilling einzureichen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Wegen Rufmordes vor Gericht
Wie auch das „Hausblatt“ von Bohrn Mena, Oe24, berichtete, hätten seine Frau, Veronika Bohrn Mena, und er Klage gegen die Grünen-EU-Spitzenkandidatin eingereicht. „Es reicht!“, sagte Bohrn Mena. Schilling soll sich wegen Rufmordes verantworten müssen. Auf Instagram postete Bohrn Mena:
Niemand steht über dem Gesetz und darf ungestraft solche existenzgefährdende Lügen über andere verbreiten.
Versuch einer gütlichen Einigung scheiterte
Man habe wochenlang versucht, sich mit Schilling gütlich zu einigen, „wochenlang haben wir versucht, das im Privaten aus der Welt zu schaffen“, schrieb Bohrn Mena weiter auf Instagram. Er wisse, dass er es mit einer Übermacht zu tun bekommen werde, denn Schilling könne auf die volle Unterstützung einer ganzen Regierungspartei bauen. Sie werde von einer sogenannten „Star-Anwältin“ beraten, der Anwältin der Partei.
Zahlt Schillings Anwaltskosten der Steuerzahler?
Bohrn Mena vermutet zudem, dass die Anwaltskosten für Schilling von den Grünen, „also aus Steuergeld“, bezahlt werden. Wörtlich sagte er:
Wir sind eine kleine Familie, aber wir lassen trotzdem nicht zu, dass solche Lügen über uns verbreitet werden.
Hintergrund der Klage sind offensichtlich Gerüchte, die Schilling über das Ehepaar Bohrn Mena verbreitet haben soll. Der Standard hatte diese vor einem Monat öffentlich gemacht. In einem Artikel wurde behauptet, Schilling habe über eine Freundin (mutmaßlich Veronika Bohrn Mena) erzählt, dass diese von ihrem Ehemann während deren Schwangerschaft derart geschlagen worden sei, dass sie eine Fehlgeburt erlitten hätte. Unzensuriert berichtete. Die Causa mündete seither in einen medialen Streit, der nun gerichtlich geklärt werden soll.