Die ÖVP hat in der Schmutzkübel-Kampagne gegen die Freiheitlichen erneut eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Das Handelsgericht Wien verurteilte den Abgeordneten Andreas Hanger zum Widerruf, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
“Fake News”-Schleuder ÖVP
Die ÖVP wäre einmal mehr bei Gericht als „Fake News“-Schleuder überführt worden, sagte FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker in einer ersten Reaktion. Tatsächlich wurde schon ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker für die unwahre Behauptung verurteilt, die FPÖ habe für Anträge im Nationalrat Geld aus Russland entgegengenommen. Für Stocker und der ÖVP-Nationalratsabgeordneten Corinna Scharzenberger haben zudem Äußerungen im U-Ausschuss strafrechtliche Folgen. Und Hanger wird zudem von niederösterreichischen Landesrat Christoph Luisser gerichtlich verfolgt. Grund: Kreditschädigung.
Unwahre Behauptung live auf krone.tv
Am Dienstag, 14. Mai, hat das Handelsgericht Wien nun erkannt, dass ÖVP-Nationalratsabgeordneter Andreas Hanger die Unwahrheit gesagt haben soll, als er behauptete, FPÖ-Chef Herbert Kickl sei an den heimlichen Aufnahmen und/oder Veröffentlichung eines privaten Gesprächs mit dem ehemaligen Sektionschef des Justizministeriums, Christian Pilnacek, beteiligt gewesen. Diese Äußerung soll Hanger in der Sendung „Talk mit Katia Wagner“ auf krone.tv gemacht haben.
Hanger muss auf krone.tv Widerruf vorlesen
Das Gericht kam zum Urteil, dass die beklagte Partei, also Hanger, binnen 14 Tagen folgenden Widerruf durch Verlesung des Textes auf krone.tv veröffentlichen muss:
W I D E R R U F
Ich habe in der Sendung „Talk mit Katia Wagner“ am 22.11.2023 auf krone.tv die falsche Behauptung verbreitet, Herbert Kickl sei an der heimlichen Aufnahme und/oder Veröffentlichung eines Gesprächs mit dem ehemaligen Sektionschef des Justizministeriums, Mag. Christian Pilnacek, vom 28.7.2023 beteiligt gewesen. Ich widerrufe diese Behauptung als unwahr.
“Wenn ÖVP Mund aufmacht, kommen Fake News heraus”
FPÖ-Mediensprecher und Generalsekretär Hafenecker sagte in einer Aussendung:
Ob die Vorwürfe der Russland-Nähe oder jetzt die Pilnacek-Files – wann immer jemand von der ÖVP den Mund aufmacht, kommen “Fake News” heraus. Der trudelnden Volkspartei ist offenbar jedes Mittel recht, um die FPÖ und Herbert Kickl anzupatzen. Der Wahrheitsgehalt der ÖVP-Aussagen wird mittlerweile regelmäßig von den Gerichten zerpflückt!
Hanger nannte Kickl “Brunnenvergifter”
Am 21. November 2023 wurden die heimlich in einem Lokal aufgenommenen Mitschnitte veröffentlicht. Schon einen Tag später behauptete ÖVP-Mann Hanger laut dem Urteil in der Sendung „Talk mit Katia Wagner“, Herbert Kickl habe zumindest die Veröffentlichung der heimlichen Pilnacek-Aufnahmen gesteuert und er traue dem „Brunnenvergifter“ Kickl zu, an der Angelegenheit beteiligt gewesen zu sein. Auch den Einwand von Krone-Journalist Erich Vogl, der versicherte, dass Kickl mit dem Ganzen nichts zu tun habe, stellte Hanger in Abrede. FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl klagte Hanger daraufhin wegen Ehrenbeleidigung (§ 1330 Abs 1 ABGB) und Kreditschädigung (§ 1330 Abs 2 ABGB).
Hanger vom Gericht Grenzen aufgezeigt
Die gute alte Taktik der ÖVP, einfach alle anderen mit Dreck zu bewerfen, um sich selber besser dastehen zu lassen, habe zum Glück auch seine Grenzen, bewertete Hafnecker das erstinstanzliche Urteil. Und diese Grenzen seien dem Kollegen Hanger nun einmal mehr vom Handelsgericht aufgezeigt worden.