Das von der ÖVP in Vorbereitung befindliche „Messertrage-Verbotsgesetz“ könnte der nächste Murks werden, prophezeien die Freiheitlichen. Stattdessen sollten ausländische Straftäter konsequent abgeschoben werden.
Elendslange Liste mit Ausnahmen
Die vielen Messerattacken vor allem in Wien haben ÖVP-Innenminister Gerhard Karner zum Handeln gezwungen. Seine Lösung: Ein generelles „Messertrage-Verbotsgesetz“ mit einer elendslangen Liste von Ausnahmen – etwa für Jäger oder Pfadfinder. Kaum jemand glaubt, dass mit dieser Maßnahme auch nur ein weiteres Opfer geschützt werden kann.
Nächster ÖVP-Murks
Vielmehr sei es der nächste Murks dieser ÖVP-geführten Regierung, sagte FPÖ-Nationalratsabgeordneter Christian Ries, der auch Mitglied des parlamentarischen Innenausschusses ist, in einer Aussendung. Wörtlich meinte er:
Man hätte genug Zeit gehabt, sich sinnvolle Regelungen einfallen zu lassen, mit denen die Kriminalitäts-Explosion tatsächlich bekämpft werden kann, zum Beispiel eine konsequente Abschiebung ausländischer Straftäter und einen Stopp der illegalen Masseneinwanderung. Stattdessen schafft man so ein Gesetz, das unbescholtene Staatsbürger und deren völlig unbedenkliche Angewohnheit, ein Taschenmesser mitzuführen, auf die gleiche Stufe wie Jugendbanden-Bosse stellt. Die Vorlage ist völlig unsinnig und schafft einmal mehr weitere Probleme, als sie löst.
Innenministerium dürfte sich selbst nicht auskennen
Als Polizeibeamten liege Ries naturgemäß viel an der Sicherheit im öffentlichen Raum. Mit diesem Entwurf löse man das Problem der aggressiven Jugendbanden und Migranten-Gangs im urbanen Bereich aber nicht, denn von dort gehe nämlich die Gefahr aus, das sei klar lokalisier- und nachweisbar. Selbst das Innenministerium dürfte sich bei diesem neuen „Murks-Gesetz“ nicht auskennen, wie die wage Präzisierung, dass „Schweizermesser nicht unter das Verbot fallen dürften“, kundtut, betonte Ries.
Geld- und Freiheitsstrafen
Im Entwurf zum „Messertrage-Verbotsgesetz“ sind Strafen von bis zu 3.600 Euro vorgesehen. Eine Zuwiderhandlung könnte demzufolge auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen sanktioniert werden.