Nach zwei Verhandlungstagen konnten die Richter in London keine Einigung erzielen, ob eine Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange an die USA rechtens wäre oder nicht. Eine Entscheidung wird nicht vor März erwartet.
Entscheidung vertagt
Für Assange und seine Unterstützer heißt es weiter bangen und hoffen, dass die Richter am Royal Court of Justice in London nicht vor dem Druck der USA einknicken. Zu einer Entscheidung konnten sie sich diese Woche nach den anberaumten zwei Tagen der Anhörung nicht durchringen. In diesen zwei Tagen versuchten die Rechtsvertreter des Journalisten, das Gericht zu überzeugen, dass dessen Auslieferung an die USA laut geltender Gesetzeslage unrechtmäßig wäre. Assange war aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes nicht im Gerichtssaal anwesend.
Die USA verlangen vehement seine Auslieferung, um den „Spion“ nach einem Schauprozess bis zu seinem Lebensende in einem amerikanischen Gefängnis verschwinden zu lassen.
Schwere Menschenrechtsverletzungen
Bei seiner Untersuchung des Falls ist der UNO-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, laut eigener Aussage auf politische Verfolgung, Justizwillkür und Folter gestoßen. Er habe schwere Menschenrechtsverletzungen festgestellt, die von westlichen Demokratien, die sich sonst immer ihrer Rechtsstaatlichkeit rühmen, begangen und geduldet wurden. sagte er 2021 in einem Interview mit der Legal Tribune Online.
Fünf Jahre in britischer Isolationshaft
Assange verbrachte die letzten fünf Jahre in Einzelhaft im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh. Berichten zufolge misst seine Zelle, in der er 21 Stunden pro Tag verbringen muss, lediglich zwei mal drei Meter. Laut seiner Ehefrau hat seine seelische und körperliche Gesundheit unter den Inhaftierungsbedingungen schwer gelitten. Schon in den Jahren zuvor war er in der Ecuadorianischen Botschaft von der Außenwelt isoliert, überwacht und abgehört worden.