Im Rechtsstreit zwischen FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl gegen den ORF steht es 2:0 für den Politiker. Das Oberlandesgericht Wien schmetterte die Berufung des Gebührensenders gegen das erstinstanzliche Urteil ab.
Oberlandesgericht bestätigt erstinstanzliches Urteil
Die Watsche für den Zwangsgebühren-Sender ist perfekt. Laut Meldung der Nachrichtenagentur APA hat das Oberlandesgericht Wien in der Berufungsverhandlung nun ebenfalls zugunsten von Herbert Kickl entschieden. Eine ordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof wurde ausgeschlossen. Damit dürfte ein weiteres unrühmliches Kapitel des ORF in seiner Schlammschlacht gegen die FPÖ abgeschlossen sein.
Schallende Ohrfeige für Staatsfunk
Im Mai 2022 war die FPÖ in einem “ZIB-Magazin”-Beitrag mit dem Titel “Ministerkarussell dreht sich weiter” pauschal als „blaue Regierungsbande“ bezeichnet worden. Eine persönliche Verunglimpfung, die sich FPÖ-Bundesparteiobmann Kickl nicht gefallen ließ und den ORF wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung verklagte. Das Handelsgericht gab ihm im vergangenen Herbst recht. Der ORF müsse es ab sofort unterlassen, die unwahre Behauptung des Inhalts, der Kläger wäre Teil einer Regierungsbande und/oder sinngleiche Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten, lautete der Urteilsspruch. Ein Urteil, gegen das der ORF unter dem Motto „zahlt eh der Gebührenzahler“, Berufung einlegte.
„Tatsachensubstrat“ fehlt
Die Berufungsverhandlung endete nun für den ORF in der totalen Niederlage. Bei der Bezeichnung „blaue Regierungs-Bande“ handle es sich um einen ehrenrührigen und damit unzulässigen Wertungs-Exzess, befand das Gericht. Kickl habe mit seinen Vorgängern, die im Ibiza-Video vorkommen und auf die sich der ORF bezogen hatte, nichts zu tun. Es fehle daher an „Tatsachensubstrat“ für die Äußerung einer derartigen Behauptung – noch dazu in einer öffentlich-rechtlichen Nachrichtensendung.