Eine herbe Niederlage vor Gericht musste die 65-jährige FDP-Bundestagsabgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann einstecken. Sie blitzte vor dem Amtsgericht Offenburg mit einer Klage wegen „Beleidigung einer Person des politischen Lebens“ ab.
„Brechmittel“ zulässig
Mit einem Freispruch endete ein Prozess Anfang dieser Woche für eine 55-Jährige aus Durlach (Baden-Württemberg), die die Bundestagsabgeordnete in einem X-Posting als „lobbygetriebenes Brechmittel“ bezeichnet hatte. Politiker müssten mehr einstecken als andere Bürger, befand die Richterin und verwies auf höchstrichterliche Entscheidungen. Reine Schmähkritik sei zwar nicht akzeptabel, wenn es aber irgendeinen Sachbezug gebe, dann dürfe Kritik auch überzogen und ausfällig sein. Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hatte auf 5.000 Euro gelautet.
Strack-Zimmermann verlangt seit Kriegsbeginn vehement nach immer neuen Lieferungen von Kriegsgerät an die Ukraine. Die Bundestagsabgeordnete Sarah Wagenknecht (BSW) warf ihr in einer Talkshow vor, in Präsidien mehrerer Lobby-Verbände der deutschen Rüstungsindustrie zu sitzen.
250 Anzeigen pro Monat
Die wegen ihrer verbalen Ausfälle berüchtigte FDP-Bundestagsabgeordnete kann zwar gegen politische Gegner austeilen, aber einstecken will sie nicht. Kolportierte 250 Anzeigen pro Monat schreibt die streitbare Politikerin, weil sie sich im Netz beleidigt fühlt. Über ihre Erfolgsquote ist nichts bekannt.
Doch wer ihr nicht ins Konzept passt, wird unflätig angegriffen. Erst vor Kurzem bezeichnete Strack-Zimmermann die AfD als „Haufen Scheiße“ und deren Wähler als Fliegen, die um den Haufen herumschwirren.