AUF1, Sprechstunde

AUF1-Moderatorin Sabine Petzl diskutierte in der „Sprechstunde AUF1“ mit den Rechtsanwälten Harald von Herget und Markus Koisser sowie dem pensionierten Verwaltungsrichter Gernot Klopcic.

22. Jänner 2024 / 14:26 Uhr

„Sprechstunde AUF1“ zur staatlichen Zwangsgebühr für Öffentlich-Rechtliche

Wie entkommt man der staatlichen Abzockerei der öffentlich-rechtlichen Sender in Österreich und Deutschland? Dieser Frage gingen Rechtsanwälte und Verfassungsrichter in einer AUF1-Sendung nach.

Immer mehr Bürger in Deutschland und Österreich weigern sich, die staatliche Rundfunkgebühr zu entrichten. AUF1-Moderatorin Sabine Petzl diskutierte in der „Sprechstunde AUF1“ mit den Rechtsanwälten Dr. Harald von Herget und MMag. Markus Koisser sowie dem pensionierten Verwaltungsrichter Mag. Gernot Klopcic über Möglichkeiten und Tipps gegen die Zahlung der Zwangsgebühr.

ORF: Fall für Verfassungsgerichtshof

„Handwerklich schlecht gemacht“ sei das Gesetz zur ORF-Haushaltsabgabe, sagte Rechtsanwalt Koisser. Und deshalb laufe jetzt auch eine Reparaturfrist. Sollte das Gesetz endgültig aufgehoben werden, sollten Zahlungen überhaupt nur unter Vorbehalt erfolgen, riet der ehemalige Verwaltungsrichter Klopcic. Er kritisierte auch die Intransparenz des ORF.

„Für jedes Bundesland gilt aufgrund der Landesabgabe eine andere Beitragshöhe“. Im Gegensatz dazu sei in Deutschland in allen Bundesländern – trotz unterschiedlicher Anzahl der Sender – durch die Staatsvertragslösung ein einheitlicher Betrag zu entrichten.

Absurde Finanzierung der Konkurrenz

Besonders die Regelung über die Zahlungspflicht für Unternehmen sei fragwürdig, meinten die Juristen. Für Gewerbetreibende mit mehreren Mitarbeitern steige etwa die finanzielle Belastung, analog gelte auch in Deutschland eine Staffelung. Durch die Unternehmensregelung müsse dann beispielsweise der spendenfinanzierte Sender AUF1 künftig als Unternehmen via Rundfunkgebühr die Konkurrenz ORF subventionieren.

Staatlicher Abzockerei entkommen

Konkret rieten die Anwälte zu folgender Vorgangsweise. Das erste Schreiben über den ORF-Beitrag (OBS) sei rein informativ. Das nächste Schreiben werde die Zahlungsaufforderung über die Entrichtung der Gebühr sein. Der erste Schritt sollte dann ein Widerruf der SEPA-Lastschrift sein. „Gleichzeitig soll man per Einschreiben einen Antrag auf Befreiung stellen“, meinte Rechtsanwalt Koisser. „Und weiters einen Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Höhe der Zahlungsverpflichtung stellen.“ Sobald der Bescheid zugestellt wurde, könne man eine Bescheid-Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einbringen.

Fristen einhalten

„Wichtig ist es, die Fristen zu beachten.“ Außerdem raten die Juristen, den Schriftverkehr mit der Behörde zu dokumentieren, um dies notfalls bei Gericht nachweisen zu können. Mögliche weitere Schritte könnten zum Bundesverwaltungsgericht oder gar zum Verfassungsgerichtshof führen.

Ermäßigung und Befreiung

Weitere Möglichkeit – sowohl in Deutschland als auch in Österreich – sei, einen Antrag auf Ermäßigung beziehungsweise Befreiung der Rundfunkgebühr zu stellen. In Österreich gilt bis 2026 dieselbe Regelung wie bei der GIS-Gebühr, erklärte Klopcic. „Man muss die soziale Bedürftigkeit nachweisen, also etwa Pensionist, AMS-Bezieher oder Alleinerzieher sein.“

In Deutschland ist eine Ermäßigung oder Befreiung aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen möglich. Angaben dazu seien aber auf der offiziellen Internetseite des sogenannten Beitragsservice der Staatsmedien (ehemals GEZ) eher dürftig. Bei der Suche nach Gegenmaßnahmen sollte man auf private Seiten ausweichen, sagte der Münchner Rechtsanwalt von Herget.

Reform der Öffentlich-Rechtlichen nötig

Generell waren sich die Juristen einig: Die Staatsmedien würden ihrem Auftrag zur objektiven, freien Berichterstattung in keiner Weise nachkommen. Es brauche dringend eine Reform. Außerdem gehe es um die Entscheidungsfreiheit der Bürger. Jeder Bürger müsse die Wahl haben, selbst zu entscheiden, was er bezahlt und nutzt. Man fragt sich zurecht, weshalb eine Sendeminute im Öffentlich-Rechtlichen mehr kostet als im Privatfernsehen. „Finden sich genügend Menschen zusammen, die gegen diese Zwangsgebühren aufstehen, wird sich mit Sicherheit etwas bewegen“, so die Juristen unisono.

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