Es sei nun gerichtlich bestätigt, dass die Aussage, der Bundespräsident habe in der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten, eine zulässige Kritik darstelle, freute sich FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker nach dem neuerlichen Freispruch für einen Journalisten in Linz.
Zweimal glatt freigesprochen
Wie berichtet, wurde Report24-Chefredakteur Florian Machl gestern, Dienstag, am Landesgericht Linz vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Bereits das zweite Mal, nachdem die Staatsanwaltschaft nach dem erstinstanzlichen Urteil in Berufung gegangen war. Machl hatte Van der Bellen vorgeworfen, er habe durch seine Amtsausübung während der Corona-Zeit „die Verfassung mit Füßen getreten und die Spaltung der Gesellschaft zugelassen“. Für diese Meinung landete er mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundespräsidenten vor Gericht. Zweimal wurde Machl glatt freigesprochen.
“Grundrechte gelten für Van der Bellen nur selektiv”
Für FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher Christian Hafenecker wiegt ein Umstand in diesem Fall besonders schwer:
Van der Bellen hat nicht nur völlig willkürlich entschieden, in diesem Fall die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung zu ermächtigen, er zeigt damit auch, wie er es mit der Pressefreiheit hält und dass die Grundrechte für ihn nur selektiv gelten. Damit bestätigte er erneut den Anlass der vor Gericht behandelten Kritik – nämlich, dass er die Verfassung, die die Grundrechte für alle verbürgt, mit Füßen tritt.
Van der Bellen soll Kosten des Verfahrens tragen
In einer gemeinsamen Aussendung forderten Hafenecker und FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst den Bundespräsidenten auf, den zu Unrecht verfolgten Journalisten finanziell zu entschädigen. Florian Machl seien für seine Verteidigung erhebliche Kosten entstanden. Selbst ein Minimum an Anstand würde es gebieten, ihm diese Kosten zu ersetzen und ihn für diese durch und durch peinliche Aktion um Entschuldigung zu bitten, betonten die FPÖ-Politiker.