Das zweite Mal bereits hat sich Bundespräsident Alexander Van der Bellen beim Prozess gegen den Report24-Journalisten Florian Machl blamiert. Heute, Dienstag, wurde Machl am Landesgericht Linz erneut vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen.
“Die Verfassung mit Füßen getreten”
Machl hatte Van der Bellen vorgeworfen, er habe durch seine Amtsausübung während der Corona-Zeit „die Verfassung mit Füßen getreten und die Spaltung der Gesellschaft zugelassen“. „Üble Nachrede“, fand man bei der Staatsanwaltschaft und brachte den Fall mit ausdrücklicher Zustimmung des Präsidenten vor Gericht, wo man am 24. Mai 2023 mit der Anschuldigung zum ersten Mal abblitzte. Der Richter kam damals zu dem Schluss, dass diese Wertung zulässig sei und keine Diffamierung darstelle. Der Angeklagte hatte sich von vornherein nicht schuldig bekannt und auf die Pressefreiheit verwiesen. Siehe unzensuriert-Bericht.
Keine “Majestätsbeleidigung”
Heute zerrte die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft des grünen Justizministeriums Florian Machl wegen des gleichen Delikts erneut vor Gericht. Doch auch im Berufungsprozess kam der Richter zu keinem anderen Ergebnis: Florian Machl wurde unter dem Jubel zahlreicher Begleitpersonen vom Vorwurf der „Majestätsbeleidigung“ freigesprochen!
Klarer Sieg für Meinungsfreiheit
„Das ist ein klarer Sieg für die Meinungsfreiheit“, freute sich Report24-Chefredakteur Machl nach dem Urteil. Bei einem anderen Ausgang wäre es ein trauriger Tag für unsere Demokratie geworden, denn das, was er geschrieben habe, dürfe jeder Mensch in Österreich sagen. Machls Anwalt, Wolfgang Schmidauer, gab sich schon vor der Verhandlung optimistisch, dass kein Weg an einem Freispruch vorbeiführen würde. So kam es dann auch.