So geht Demokratie in Deutschland 2023. Da sieht das Gesetz vor, dass für Volksinitiativen auch online die Bürgerstimme abgegeben werden kann. Doch bei der Anti-Gender-Volksinitiative in Hamburg wird das nicht möglich sein.
Volksbegehren in Sommerferien 2024
Und das, obwohl es wegen gesetzlicher Fristen fast vollständig in die Sommerferien 2024 fallen wird. Mindestens fünf Prozent der Wahlberechtigten müssen es unterstützen, das sind rund 66.000 Wähler, um berücksichtigt zu werden.
Bis Juli waren mehr als 10.000 Unterschriften gegen das Gendern in Behörden und Schulen gesammelt worden.
Klare Regelung im Volksabstimmungsgesetz
Im Zuge des Volksbegehren sollten dann noch mehr Stimmen zusammenkommen, eben auch auf digitalem Wege, wie es der Paragraf 9 des Volksabstimmungsgesetzes vorsieht.
Doch diese Möglichkeit wird es nicht geben, wie eine Antwort des Hamburger Senats auf eine CDU-Anfrage offenbarte. Denn „eine nähere Ausgestaltung in der Volksabstimmungsverordnung sowie die Entwicklung und Implementierung eines technischen Verfahrens ist bisher nicht erfolgt,“ womit der Senat sein eigenes Gesetz einfach nicht erfüllt.
Kritik von Initiatoren
Und der Senat denkt auch gar nicht daran, seinem Gesetz in Bälde Folge zu leisten. Jens Jeep, einer der Vertrauensleute der Hamburger Initiative, interpretiert die Antwort des Senats so:
Einfach ausgedrückt: Haben wir nicht. Machen wir nicht.
Er kündigte einen Eilantrag vor dem Landesverfassungsgericht an.