Mit bereits 19 Prozent ist die Alternative für Deutschland (AfD) in Umfragen bundesweit bereits zweitstärkste Kraft und liegt vor der Kanzlerpartei SPD. Und das trotz konsequentem Diffamieren und Totschweigen sowie der Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes zu deren politischer Verfolgung. Letztes Mittel der Schein-Demokraten: Der Feind muss verboten werden.
Wie bestellt, so geliefert
Als neues Kampfmittel gegen den „Störenfried“ gab das politische Machtkartell im Bundestag beim „Deutschen Institut für Menschenrechte“ (DIMR) eine Studie in Auftrag, über deren Inhalt gestern, Mittwoch, im Staatsfunksender ZDF genüsslich berichtet wurde. Denn in dieser „Analyse“ kam man – Überraschung! – zum Schluss, dass die AfD zur Durchsetzung ihrer „rassistischen und rechtsextremen Ziele“ aktiv und planvoll vorgehe. Die Partei habe, nach Meinung des Autors, in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche, demokratische Grundordnung mittlerweile einen Grad erreicht, dass sie gemäß Artikel 21 Grundgesetz durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte.
Recherchen des YouTubers Carsten Jahn haben diesbezüglich ergeben, dass der Verfasser der „Studie“ in der Heinrich-Böll-Stiftung tätig sein soll. Die Heinrich-Böll-Stiftung ist die parteifinanzierte Stiftung der grünen Partei. Das DIMR selbst wird wiederum aus dem Bundeshaushalt finanziert und ist somit vom Wohlwollen der Regierungsmehrheit (SPD, Grüne, FDP) im Bundestag abhängig.
AfD kontert
Für die AfD entbehren die Argumente für ein Verbot jeder Grundlage und seien im Hinblick auf die seit Wochen steigenden Umfragewerte der AfD und der anstehenden Landtagswahlen im Herbst in Bayern und Hessen eindeutig parteipolitisch motiviert. Dass die Verunglimpfung der AfD nun nicht unmittelbar staatlich, sondern durch einen staatlich alimentierten Verein geschehe, stelle ein neues Kapitel der Eingriffe in den demokratischen Willensbildungsprozess dar. Man habe keinen Zweifel, dass ein Verfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht chancenlos wäre.