Über solch eine Opfer-Täter-Umkehr kann man sich nur wundern. Christian E. (voller Name der Redaktion bekannt) soll laut einer Strafverfügung die öffentliche Ordnung gestört haben, weil er eine Störung der öffentlichen Ordnung kritisiert hat und dafür 100 Euro Strafe zahlen.
Was war geschehen?
Am 6. Februar gab es in Innsbruck eine unangemeldete Stör-Aktion von Klima-Terroristen, die eine Verkehrskreuzung durch das Festkleben am Boden blockierten.
Bei Herrn E., der zu Fuß am Weg zur Arbeit war, sorgte das für Unmut. Und er beschwerte sich bei den Klima-Klebern. Recht flott sei E. von Polizisten, die dort bereits in zahlreicher Mannstärke vertreten waren, eingekreist worden, schildert der Betroffene. Er würde eine Versammlung „stören“, hieß es seitens der Beamten. Weiters wurden seine Daten aufgenommen. Datiert mit dem 15. Februar erhielt Moser vor wenigen Tagen die Strafverfügung.
Strafbare “Unmutsäußerung gegenüber einer Spontanversammlung”
Darin heißt es:
Sie haben durch das unten beschriebene Verhalten, welches geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, die öffentliche Ordnung gestört, obwohl das Verhalten, insbesondere durch die Inanspruchnahme eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts, nicht gerechtfertigte war. Sie haben Unmut gegenüber einer Spontanversammlung lautstark geäußert. Dabei haben Sie die Demonstranten beschimpft, sowie Transparente, welche am Boden gelegen sind, mit den Füßen weggetreten. Die gesamten Tathandlung wurde von Ihnen mit Ihrem Smartphone aufgenommen.
Die Strafverfügung der LPD Innsbruck liegt der Redaktion vor. Herr E. hat gegenüber unzensuriert angekündigt, dass er gegen die Strafe rechtlich vorgehen wird. Und er macht seinem Frust Luft:
Deshalb habe ich prompt eine Strafanzeige bekommen, weil ich die Klimakleber in Innsbruck beschimpft habe und dadurch öffentliches Ärgernis erregt habe! Soll bedeuten, dass nicht die armen Klimakleber öffentliches Ärgernis erregen, sondern Menschen die zur Arbeit müssen und sich über solche Aktionen aufregen?!… Nun soll ich 100 € Strafe zahlen oder ins Gefängnis dafür gehen!!!
Aber die Klimakleber, die illegal den Hauptverkehr über Stunden blockieren und damit Menschen die zur Arbeit müssen oder die Kinder in die Schule bringen oder einen Arzttermin haben, auf dem sie unter Umständen monatelang warteten, das scheint der Polizei nicht zu interessieren! Bestraft wird die arbeitende Bevölkerung, wenn man sich zurecht über solche sinnbefreiten Aktionen aufregt! Und die Klimakleber die jeden Tag irgendwo rechtswidrig den Öffentlichen Verkehr lahmlegen, da wird weggeschaut von der Polizei! Die Polizei sollte stattdessen bevor eine Strafbare Handlung gesetzt wird diese vermeiden, tut sie aber nicht obwohl sie könnte! Wir leben immer mehr in einen Unrechtsstaat und nicht mehr in einem Rechtsstaat!
Verdrehtes Rechtsempfinden geht in die zweite Instanz
Weil also ein Passant eine nicht angemeldete und verkehrsbehindernde Stör-Aktion “störte”, wird er bestraft. Da dürfte das Rechtsempfinden der meisten Österreicher wohl nicht mehr mitspielen. Wir werden den Fall im Auge behalten und sind gespannt auf das Ergebnis des Einspruchs.