Zum Kampf gegen (immer nur) weißen Rassismus gehört auch das umstrittene Antidiskriminierungsgesetz der rot-rot-grünen Landesregierung in Berlin. Es soll Polizisten überführen, wenn sie nach Herkunft und Hautfarbe usw. diskriminierende Amtshandlungen vornehmen.
Pauschalverdacht gegen Ordnungshüter
Üblicherweise werden Gesetze erlassen, wenn Missstände vorliegen. Nachdem das Gesetz Polizisten unter Pauschalverdacht stellt, müsste die Berliner Polizei besonders „rassistisch“ arbeiten. Doch das ist nicht der Fall, sogar ganz und gar nicht!
Nach Auffassung der Berliner Polizeipräsidentin hätte es das Gesetz nicht gebraucht, weil Beschwerden schon jetzt möglich sind. Knapp 2.000 Bürger nützten jährlich die Beschwerdestelle und melden, wenn ihrer Meinung nach Polizisten nicht korrekt gehandelt haben sollten. 2019 gingen bei der Stelle 1.820 Beschwerden ein, in den drei Jahren zuvor 1.866, 1.944 und 2.016.
Beschwerdestelle stellt ein gutes Zeugnis aus
Die meisten Beschwerden von Bürgern kamen 2019 wegen bestimmter Maßnahmen der Polizei (718), mehrheitlich (526) wegen vermeintlicher Untätigkeit, aber auch wegen des Tonfalls oder der Argumentation von Polizisten (289). 27 Beschwerden gingen wegen des äußeren Erscheinungsbilds und der Uniform ein, 16 zum Verhalten von Polizisten im privaten Bereich.
Wann kommen endlich die Beschwerden wegen Diskriminierung? Leider ganz zum Schluss. Über „fremdenfeindliche Diskriminierung“ gingen 14 Beschwerden ein, bei Diskriminierung mit Bezug auf sexuelle Orientierung waren es nur 2.
Realität interessiert Linke nicht
Übrigens: Nur zwölf Prozent der Beschwerden werden von der Polizei als berechtigt eingestuft, 69 als unberechtigt und 19 als nicht aufklärbar. Die Verhältnisse dieser Bewertung sind über die Jahre stabil.
Trotz der Fakten, die die linke Unterstellung von der gar so rassistischen Polizei ins Reich der Märchen verweist, bleiben SPD, Linke und Grüne bei ihrem Generalverdacht gegen die Polizei und das Antidiskriminierungsgesetz in Kraft.