Die russischen Wähler stimmten mit einer überwältigenden Mehrheit von 78 Prozent für die neue, von Präsident Wladimir Putin zur Abstimmung vorgelegte Verfassung. Sie enthält einige zentrale Änderungen, die den Wortführern der sogenannten “europäischen Werte” sauer aufstoßen dürften. So ist nunmehr ausdrücklich die “Ehe nur zwischen Mann und Frau” sowie der christliche Gottesglaube im Verfassungstext festgeschrieben.
Russland außerhalb des internationalen Rechts
Für einige Beobachter der westlichen Mainstream-Medien steht Russland damit “außerhalb des internationalen Rechts”, wie Cicero berichtete. Sie sehen das als “Kampfansage an den Westen”. Was den Westen jedoch innerrussische Angelegenheiten angehen, sagen diese Kritiker nicht.
Weitere Neuerungen der Reform betreffen den Status des Präsidenten, der künftig unter anderem Richter ernennen und entlassen darf. Außerdem legt der neue Verfassungstext die territoriale Integrität Russlands fest: Kein Nachfolger des amtierenden Kremlchefs darf etwa die 2014 an Russland rückangegliederte Krim an die Ukraine oder die Kurilen-Inseln an Japan zurückgeben.
Regentschaft bis 2036 theoretisch möglich
Putin selbst hätte laut der neuen Verfassung die Möglichkeit, bis zum Jahr 2036 im Amt zu bleiben. Beobachter gehen aber davon aus, dass Putin, der bereits seit dem Jahr 2000 in verschiedenen Ämtern die Geschicke Russlands leitet, davon keinen Gebrauch machen wird.