Immer mehr Bürger wehren sich gegen die Radikalmaßnahmen und überzogenen Strafen, die die schwarz-grüne Bundesregierung im Kampf gegen das Coronavirus erlassen hat. Viele ziehen vor Gericht. So jene Person, die eine saftige Strafe von 360 Euro ausgefasst hatte – zu Unrecht, wie jetzt das Wiener Landesverwaltungsgericht erkannte. Dessen Sitzen im Park im April war nicht strafwürdig und die Strafe wegen zu geringem Abstandhaltens muss nicht bezahlt werden.
Bürger an der Nase herumgeführt
Denn die Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), beim „Betreten“ des öffentlichen Raumes einen Meter Abstand zu anderen zu halten, endet am Parktor: Für das weitere Verweilen gebe es keine Abstandsregel.
Nach dem Ramadan-„Missverständnis“ nun eine weitere Niederlage für die Regierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Eine „missverständliche Formulierung“ auf der Internetseite, so das Gesundheitsministerium, hatte vor und zu Ostern das Verbot von Besuchen bei Familienmitgliedern und Freunden nahegelegt. Pünktlich zum Ramadan, den die moslemischen Einwanderer entsprechend zu begehen trachten und sich von keiner christlichen Regierung der Welt davon abbringen lassen, wurde die „missverständliche Formulierung“ korrigiert.
Keine Strafen mehr wegen Verletzung des Mindestabstands
Das neue, wenn auch noch nicht rechtskräftige Erkenntnis des Gerichts birgt aber einen wohltuenden Sprengstoff in sich: Demnach wären Strafen wegen Verletzung des Mindestabstands seit 1. Mai nicht mehr möglich! Und für die Zeit vor dem 1. Mai gilt, dass auch damals die Abstandsgebote nur an das „Betreten“ und nicht an das Verweilen geknüpft waren.