Zur völligen Überraschung der Teilnehmer einer Fahrrad-Demonstration wandten die Behörden in Hamburg die geltenden Gesetze auch auf die linken Gutmenschen an. Wie so oft hatten sie sich für den vermeintlich “guten Zweck” über den Gesetzen stehend gewähnt, ihre gutmenschlichen Ziele heiligten doch alle Mittel. Für die „gute Sache“ sei das bestimmt in Ordnung und auch erfolgreich, wie die Besetzung des Hambacher Forstes bewies, als linke Gewalttäter, in den Mainstream-Medien stets positiv als „Aktivisten“ bezeichnet, einen geplanten Braunkohletagebau stoppen konnten.
Verstoß gegen das Versammlungsverbot
Nun erleben wir, dass Gesetze tatsächlich einmal wieder gleichmäßig auf alle angewendet werden. Denn Hamburg verhängte jetzt 21 Mal Bußgelder für eine „Demonstration für Geflüchtete“ am Dienstag. Der Verstoß gegen das Versammlungsverbot im Zuge der Corona-Pandemie wird mit einer Strafe von jeweils 150 Euro geahndet, wie ein Sprecher der Polizei am Mittwoch sagte:
Der Tatbestand ist laut Bußgeldkatalog die Teilnahme an einer verbotenen Demonstration.
Druck auf Regierung, mehr Einwanderer aufzunehmen
Ziel der Demonstranten war, einmal mehr, Druck auf die Regierenden auszuüben, die Migranten, die sich freiwillig nach Griechenland begeben haben, dort seither in engen Lagern hausen und auf ihre Weiterreise in die Vollversorgung nach Deutschland warten, aufzunehmen. Nach Polizeiangaben fuhren etwa 150 bis 200 Gutmenschen von der Initiative “#LeaveNoOneBehind” mit Fahrrädern und Spruchbändern durch den Stadtteil St. Pauli.
Aufhänger war das “Lampedusa-Zelt”, wo sie sich seit 2013 als Dauermahnwache in Hamburg für das Bleiberecht von „Flüchtlingen“ einsetzten und das wegen der Corona-Verordnungen geräumt werden musste. Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte die Veranstaltung „Rumfahren für Versammlungsfreiheit“ zuvor bereits zum vierten Mal untersagt, und trotzdem setzten sich die Demonstranten in Bewegung. Der Umtrieb endete aber dieses Mal nicht wie üblich – nicht einmal die Mainstream-Medien sprangen den “Flüchtlings-Radlern” zur Seite.