Björn Höcke (AfD) ist nicht gerichtlich als “Faschist” eingestuft worden, entschied nun das Hamburger Landgericht. Damit gab das Gericht einem Antrag des AfD-Politikers Recht und untersagte dem FDP-Fraktionsvorsitzenden im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian Czaja, zu behaupten, dass ein Gericht Höcke zum “Faschisten” erklärt hätte.
Höcke siegt vor Gericht gegen FDP-Politiker
Vorausgegangen war ein Antrag Höckes beim Landgericht, dem am 16. März stattgeben wurde, wie ein Sprecher des Gerichts am gestrigen Montag verkündete. Czaja hatte im Februar in der Berliner Zeitung in einem Gastbeitrag geschrieben, dass die Einschätzung Höckes als “Faschist” auf “Tatsachengrundlagen” beruhe:
Auch di Lorenzo bezog sich auf die Wähler der rechtsradikalen Partei, die im thüringischen Freistaat mit ihrem Landesvorsitzenden Höcke sogar einen Typus Politiker an ihrer Spitze weiß, den ein Gericht aufgrund überprüfbarer Tatsachengrundlagen als Faschisten einstuft.
Sollte Czaja in Zukunft diese Aussage wiederholen, wird es für den FDP-Mann teuer: Auf Wiederholung und Verbreitung der Äußerung steht nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.
Aussage verletzte Persönlichkeitsrechte
Das Landgericht sah die Persönlichkeitsrechte des Thüringer AfD-Chefs Höcke verletzt, da Leser des Beitrags die Aussage so verstehen könnte, dass ein Gericht festgestellt hätte, dass Höcke ein “Faschist” sei. In Wahrheit hatte das Verwaltungsgericht im bayerischen Memmingen im letzten Jahr nämlich nur über die “Zulässigkeit einer konkreten Meinungsäußerung in einem konkreten Kontext” entschieden, wie Die Welt berichtete.
Gegen die Anordnung des Hamburger Gerichts kann der FDP-Politiker Czaja noch Widerspruch einlegen.