Einen neuen, spannenden Fall behandelte Volksanwalt Walter Rosenkranz im ORF, nämlich das Anrainerparken in den Wiener Innenbezirken. Seit dort die bestehende Regelung geändert wurde und die Anrainerparkplätze auch für bestimmte zusätzliche Gruppen wie Zusteller, Gewerbetreibende, Sozialdienste etc. freigegeben worden sind, herrscht dort nämlich Chaos. Nicht von dieser Regelung erfasste Parker werden aktuell im 1. und 8. Bezirk für das Abstellen ihres Kraftfahrzeugs auf diesen Stellplätzen nicht bestraft, in anderen Bezirken aber schon.
Volksanwalt sieht 1. und 8. Bezirk im Recht
Eine Untersuchung des Sachverhalts durch die Volksanwaltschaft hat ergeben, dass aufgrund einer Bestimmung in der Straßenverkehrsordnung für die Gültigkeit der Anrainerparkzonen allein die auf der Amtstafel und im Amtsblatt veröffentlichte Verordnung ausschlaggebend ist und nicht die Verkehrstafeln vor Ort.
Herausgestellt hat sich außerdem, dass bei einigen in der Verordnung genannten Adressen weniger Anrainerparkplätze genannt sind, als es dort tatsächlich gibt. Welche der vorhandenen Parkplätze die Anrainerparkplätze sind und wo auch Bezirksfremde parken dürfen, für die auch keine der Ausnahmen gilt, müssen diejenigen daher erraten. Diese Verordnung sei also zu ungenau und deshalb ungültig, so Volksanwaltschaft Rosenkranz. Die MA46 für Verkehr bestritt in der Sendung, dass es bei den genannten Adressen mehr Parkplätze, als in der Verordnung stehen, geben würde.
Teure Konsequenzen wahrscheinlich
Über den Ausgang darf man jedenfalls schon gespannt sein. Denn in Bezirken, in denen Falschparker in Anrainerzonen bisher schon gestraft wurden, wird die Stadt Wien – sollte die Volksanwaltschaft recht behalten – die Strafen zurückbezahlen müssen.