Mit einer neuen Anleitung der AfD sparen Sie sich vielleicht sogar komplett den GEZ-Beitrag.

GEZ

11. Feber 2020 / 17:00 Uhr

AfD startet Offensive gegen GEZ: Mit diesem Trick lässt sich das Amt ärgern

In einem internen Rundschreiben wendet sich der Bundesvorsitzende der AfD, Jörg Meuthen, an seine Mitglieder. Er gibt Tipps, wie man den Behörden im Bezug auf die GEZ-Gebühren das Leben schwer machen kann.

Bürger ist verpflichtet, die Medien zu finanzieren

Die allgemeinen Rundfunkgebühren finanzieren in der Bundesrepublik die staatlichen Medien. Dabei wird oft von „Zwangsfinanzierung“ gesprochen, da die Bürger keine Wahlmöglichkeit haben. Das skandalöse und rechtlich umstrittene dabei ist, dass nicht nach Gerät, sondern nach vorhandenem Anschluss abgerechnet wird. So muss eine Familie, die in ihrem Haus prinzipiell durch einen Kabelanschluss die Möglichkeit zum Fernsehempfang hat, faktisch aber keinen Fernseher besitzt, trotzdem zahlen. Die Gebühr beträgt momentan monatlich 17,50 Euro.

Meuthen spricht von „einseitigen Haltungsjournalismus“

Nun startet die AfD unter Jörg Meuthen eine neue Offensive gegen die Gebühren. In einem internen Rundschreiben an AfD Mitglieder informiert er:

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die sich seit einiger Zeit gezielt irreführend und verharmlosend als „Beitragsservice“ bezeichnet, ist mehr als nur ein Ärgernis. Von ihrem gesetzlichen Auftrag einer objektiven und neutralen Information der Bürger haben sich die Rundfunkanstalten im Laufe der Zeit immer weiter entfernt und sind von einem Informations- auf einen – überdies komplett einseitigen – Haltungsjournalismus umgestiegen, der ihrem Auftrag zuwiderläuft. Doch auch ohnedies ist eine zwangsweise Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten aus heutiger Sicht nicht mehr angemessen begründbar. So gibt es leider aus rechtlicher Sicht derzeit noch keine legalen Optionen, den Rundfunkgebühren zu entkommen.

Der Trick mit der Barzahlung

Doch statt einem legalen Weg, der Rundfunkgebühr zu entkommen, hat die AfD einen Weg gefunden, den Rundfunkanstalten ein Ärgernis zu bereiten. Denn in § 14 (1) des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank steht:

Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.

Das heißt, dass der Gesetzgeber es theoretisch annehmen muss, wenn man die Rundfunkgebühr bar aushändigen will. Bei etwa 40 Millionen angemeldeten Haushalten mit Sicherheit ein schwer mögliches Unterfangen.

Anleitung auf AfD-Netzseite

Das Amt versucht darauf hin, mit verweis auf ein Gerichtsurteil, die Möglichkeit der Barzahlung zu unterbinden. Doch dies ist nachweislich falsch! Denn ein Gericht in höherer Instanz hat bestätigt, dass der Staat verpflichtet ist zu garantieren, dass man den Rundfunkbeitrag auch in Barzahlung entrichten kann. Dies ist für den Staat ein immenser Aufwand. Uns liegen Erfahrungsberichte von Bürgern vor, die diesen Weg wählten. Oftmals wird anschließend auf die Erhebung ganz verzichtet! Eine genaue Anleitung und vorgefertigte Formulare sind hier zu finden.

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