Horst Förster von der AfD in Mecklenburg-Vorpommern hält nichts von Bevorzugung von Personen fremder Herkunft und weiblichen Geschlechts.

8. Feber 2020 / 15:12 Uhr

Gegen Inländer-Diskriminierung: AfD spricht sich gegen Migrantenquoten aus

Neben zwingend vorgeschriebenen Frauenquoten in Teilbereichen (etwa in Vorstandspositionen) von Firmen sind jetzt auch Migrantenquoten im öffentlichen Dienst angedacht. Der Schönheitsfehler dabei: Personen werden dabei nicht nach ihren Fähigkeiten beurteilt, sondern welcher Herkunft sie sind. Eine klassische und sicher auch grundgesetzwidrige Diskriminierung von Leuten, die aufgrund ihrer deutschen Herkunft oder ihres männlichen Geschlechtes gegenüber minderqualifizierten Bewerbern bzw. Bewerberinnen benachteiligt werden.

„Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltung“

Die öffentliche Verwaltung sollte wohl in erster Linie effektiv und bürgernah ausgerichtet sein und kein Spielfeld für weitere linke gesellschaftspolitische Experimente darstellen. Die jetzt geforderte „interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltung“ wird mit Sicherheit nicht zur Verbesserung der Verwaltung beitragen.

AfD weist linkes Experiment zurück

Zur Pressemitteilung der Integrationsbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Reem Alabali-Radovan, wonach der Anteil an Migranten im öffentlichen Dienst erhöht werden soll, erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD, Horst Förster:

Wer nach Quoten verlangt, teilt Menschen nach Herkunft, Geschlecht oder anderem ein und erreicht damit genau das Gegenteil von dem, was er bezweckt. Echte Chancengleichheit und Gleichberechtigung erreicht man nicht, wenn Menschen von Vornherein wegen irgendwelcher Merkmale ausgeschlossen werden!

Migrantenquote im öffentlichen Dienst? Leistung statt Herkunft!

Förster weiter:

Die Entscheidung, ob jemand angestellt wird oder nicht, muss auf dem objektiven Kriterium der Leistung beruhen. Die Landesregierung wäre gut beraten, sich nicht von ideologischen Fantasien treiben zu lassen, sondern einen klaren Kopf zu bewahren und objektive Maßstäbe gelten zu lassen.

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