Die nächste Eskalationsstufe ist im Korruptionsverfahren gegen den ehemaligen südafrikanischen Staatspräsidenten Jakob Zuma erreicht. Wegen Nichterscheinen vor dem zuständigen Gericht in seinem Strafverfahren, wurde gegen den Ex-Staatschef Zuma jetzt sogar ein Haftbefehl erlassen.
Haftbefehl gegen Ex-Präsident erlassen
Zuma hatte das Gericht wissen lassen, er könne dem Strafverfahren gegen seine Person nicht beiwohnen, da er wegen einer zu behandelnden Krankheit im Ausland weile.
Diese Begründung erscheint dem Gericht zumindest zweifelhaft. Der Haftbefehl wurde deshalb aufrechterhalten, aber bis zum 6. Mai 2020 ausgesetzt, um den Verteidigern Zumas und ihm selbst Gelegenheit zu geben, sein Fernbleiben aus medizinischen Gründen entsprechend zu bescheinigen. Insbesondere aktuell vorgelegte Atteste Zumas werden vom Gericht derzeit angezweifelt. Sie stammten offensichtlich von einem Zuma nahestehenden südafrikanischen Militärarzt.
Zuma ist das Gesicht der schwarzen Korruption in Südafrika
Der gegen den zwischen 2009 und 2018 als Staatsoberhaupt im Amt befindlichen Zuma geführte Strafprozess wegen Bestechung, Korruption und Vetternwirtschaft, hat über das Verfahren hinaus selbst Symbolcharakter. Zuma ist das Gesicht der schwarzen Korruption in Südafrika, unter dem seit 1994 regierenden African National Congress (ANC). Nach massiven Vorwürfen gegen Zuma und seine Familie, musste dieser 2018 zurücktreten.
Seitdem ermitteln die Strafbehörden wegen dubioser Geschäfte aus seiner Amtszeit als Präsident und Vizepräsident. Durch die engen Verflechtungen des familiären und politischen Zuma-Clans innerhalb des ANC, erwarten sich kritische Beobachter aber keine echten Ergebnisse dieser Untersuchungen.