Unsere gestrige “Hitparade” der ausländischen Gewalttäter war leider nicht vollständig – aber bei dem Überangebot an erfolgreichen oder Fast-Mördern aus dem Migranten-Milieu in Österreich kann man derzeit wirklich schon die Übersicht verlieren. So stand gestern, Mittwoch, ein weiterer Migrant, nämlich ein albanisch-stämmiger “Österreicher”, am Landesgericht Salzburg wegen Mordversuchs vor Gericht.
Medien verschweigen Herkunft der Täter gern
In den meisten Medien – etwa im ORF – wurde er allerdings nur als “Österreicher” oder als “27-Jähriger” tituliert. Dabei drehen sich nahezu alle Prozesse um grausame Bluttaten schon seit Jahren fast ausschließlich um Täter mit “Migrationshintergrund”. An mangelnder Information der Medien kann es nicht liegen, denn die Polizei nennt in ihren Presseaussendungen nach wie vor die Herkunft der jeweiligen Tatverdächtigen. Und auch bei den Prozessen selbst wird daraus kein Hehl gemacht – es sei denn, die Prozessberichterstatter wollen es nicht schreiben.
Natürlich kein Tötungs-Vorsatz
Doch zurück zum aktuellen Fall: Für sieben von acht Geschworenen war es versuchter Mord. Jener Messerstich am 27. Februar auf der Pernerinsel in Hallein (Tennengau), mit dem der Tatverdächtige (21) einen Somalier beinahe tötete. Die Kronen Zeitung berichtete bereits am Dienstag über den Prozessbeginn. Bis zuletzt betonte der Angeklagte, dass er den Afrikaner nicht töten wollte. Doch die Laienrichter folgten der Einschätzung von Staatsanwalt und Opferanwalt.
“Ich hörte, wie die Lunge platzte”
Die orientierten sich an den grausigen Details: Mit einem Klappmesser stach der Angeklagte den Afrikaner in die linke Brust – fünf Zentimeter vom Herz entfernt. „Ich habe gespürt, wie die Lunge platzte“, hatte der Balkanese gleich zu Prozessbeginn anschaulich geschildert. Das Messer, das bis heute nicht gefunden werden konnte, will ohnehin nicht seines gewesen sein. Vielleicht das eines Außerirdischen?
Revierkampf im Drogenhändler-Milieu
Das Motiv? Offensichtlich Habgier. Ein Revierkampf im Drogenhändler-Milieu. So sah es auch Opfer-Anwalt Stefan Rieder: „Der Angeklagte hat versucht, sein “Revier” zu verteidigen. Deshalb hat er auch sofort zugestochen.“ Anscheinend ist das in seinen Kreisen nichts Ungewöhnliches. Für Rieder sei die Tat ein „Paradebeispiel für einen bedingten Tötungsvorsatz“. Weil es nur ein einziger Stich war.
Langes Warten auf 5.000 Euro Schmerzengeld
Das Opfer, das dabei schwerst verletzt wurde, hat „bis heute noch Angst“. Verständlich – wenngleich Drogenhändler angesichts der multikriminellen Konkurrenz in Österreich mittlerweise mit so etwas durchaus rechnen müssen. 5.000 Euro Schmerzengeld wurden dem Somalier zwar zugesprochen – ob er das je bekommen wird, erscheint aber eher zweifelhaft.
Täter war kein Erst-Täter
Das Urteil: Sieben Jahre Haft plus acht Monate aus dem Widerruf einer bedingten Strafe – also war der “Österreicher” (wie kam er zu unserer Staatsbürgerschaft?) kein Erst-Täter. Noch nicht rechtskräftig. Quelle: krone.at