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Die Ex-Jetzt-Abgeordnete und Rechtsanwältin Zadić startet ihre noch junge Karriere bei den Grünen gleich mit einer Verurteilung.

14. November 2019 / 16:53 Uhr

“Hitler-Gruß” war nur Winken: Grün-Abgeordnete Zadić wegen übler Nachrede verurteilt

Wenn das kein Einstand ist: Die frischgebackene Grünen-Nationalratsabgeordnete Alma Zadić wurde heute, Donnerstag, in Wien wegen übler Nachrede zu einer Entschädigungszahlung von 700 Euro verurteilt. Die bosnisch-stämmige Rechtsanwältin hatte am 25. Jänner dieses Jahres auf Twitter das Foto eines Studenten geteilt, der darauf angeblich den Hitler-Gruß zeigt, und das Bild mit den Worten „Keine Toleranz für Neonazis, Faschisten und Rassisten“ kommentiert. Zadić Pech: Wie aus einem Videomitschnitt der Szene hervorgeht, hat der Mann nur gewunken.

Auch Grün-Pensionist Öllinger schon in gleicher Causa verurteilt

In der gleichen Causa war, wie berichtet, am 19. September bereits der Grün-Pensionist Karl Öllinger verurteilt worden. Er hatte im Jänner auf seiner Facebook-Seite zum Foto geschrieben: „Das sind die, die sich heute beim Burschi-, äh Akademikerball der FPÖ versammeln. Zum Kotzen!“ Beide Urteile sind aufgrund von Rekursen nicht rechtskräftig.

Student winkte Freunden bei “Donnerstagsdemo”

Schauplatz der Handlung am 21. Jänner war die Schlösselgasse in Wien-Josefstadt, durch die am späten Nachmittag lautstark die berüchtigte linke „Donnerstagsdemo“ zog. Grund für diese Routenwahl waren offensichtlich die Quartiere einiger Burschenschaften in dieser Gasse, unter anderem die in linken Kreisen als “deutschnational” gehandelte „Gothia“. Als die Demonstranten am Haus der „Gothia” vorbeizogen und ihre üblichen Anti-Nazi- bzw. –FPÖ-Parolen skandierten, trat ein junger Mann ans Fenster in einem oberen Stockwerk, erkannte unten, wie er später im Zeugenstand anführte, mehrere Schulfreunde, denen er zuwinkte.

“Neonazis, Faschisten und Rassisten” ist üble Nachrede

Nach der Verbreitung des Fotos klagte der Student, der damals noch nicht einmal Mitglied der „Gothia“ war, mehrere Kommentatoren auf üble Nachrede (§ 6, Mediengesetz). Richter Thomas Spreitzer erkannte diesen Tatbestand auch als erfüllt: Durch das Verbreiten der Botschaften „Neonazi, Faschist und Rassist“ von Zadić auf Twitter seien dem Kläger „pauschal bestimmte verächtliche Eigenschaften zugeschrieben“ worden, die man bei sorgfältiger Recherche hätte vermeiden müssen.

Der Student selbst war unmittelbar nach Veröffentlichung des Fotos mit einer Klarstellung an die Öffentlichkeit getreten, dennoch hatte es weder von Seiten Zadić‘ noch Öllingers keinerlei Richtigstellung oder Entschuldigung gegeben. Sollte das Urteil auch in der Instanz halten, macht sich eine solche Vorstrafe in der Vita einer Juristin und Parlamentarierin wie Zadić sicher blendend…

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