Leere Klassenräume – kein Problem, wenn es dem Establishment gefällt.

30. Oktober 2019 / 11:33 Uhr

Zweierlei Maß: Gutes und nicht gutes Schulschwänzen

Seit dem letzten Schuljahr gelten strengere Regeln für Schulschwänzen in den neun Jahren der Schulpflicht. Wer mehrere Tage fehlt, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 440 Euro belangt werden.

Trauriger Spitzenplatz für Wien

Nun wurden die Zahlen für das Schuljahr 2018/19 veröffentlicht. Demnach gab es im ersten Jahr österreichweit 3.288 Anzeigen wegen Schulschwänzens. Mit Abstand die meisten Strafen wurden in Wien verhängt, nämlich 1.650, also mehr als die Hälfte. Auf Platz zwei folgt Oberösterreich mit immerhin noch 481 Strafmandaten. Dort erklärt man von Seiten der Bildungsdirektion, dass es mit Strafen allein nicht getan sei. Man wolle auch hinter die Kulissen blicken und die Gründe für ein Fernbleiben von der Schule suchen.

Nicht sanktioniertes Schulschwänzen

Nicht gesucht wird allerdings bei den „Fridays for Future“- oder „Earth Strike“-Demonstrationen. Für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen zur Unterrichtszeit gab etwa die Bildungsdirektion für Wien ganz hochoffiziell „frei“. Keine Schule sanktionierte das Schulschwänzen an diesen Tagen, im Gegenteil, viele Lehrer motivierten die Schüler auch noch, in diesen Stunden dem Unterricht fernzubleiben. Wer demonstrativ in der Schule blieb, wurde nach Hause geschickt, wie es etwa in einem Gymnasium in Wien-Währing der Fall war.

Moral vor Recht

Dient das Schulschwänzen also einer dem Establishment genehmen, politischen Agenda, dann wird es nicht sanktioniert. Man kann das Amtsmissbrauch und Manipulation nennen; der Heranwachsende konsumiert jedenfalls den Widerspruch in der Rechtsauslegung. Es ist schlicht Heuchelei, wenn angesichts der hohen Anzeigenzahl über das „nicht gute“ Schulschwänzen lamentiert und dem „guten“ Schulschwänzen weiterhin gehuldigt wird.

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