An der Max-Brauer-Schule in Altona wird Linksextremismus gefördert.

28. September 2019 / 16:00 Uhr

Schulbehörde muss wegen Verstoßes gegen die Neutralitätspflicht einschreiten

In Hamburg hat eine kleine Anfrage der AfD aufgedeckt, dass Schulen systematisch gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen. In einem besonders krassen Fall musste nun die Schulbehörde einschreiten.

Gewaltbereite Antifa durfte bei Veranstaltung werben

In der Max-Brauer-Schule in Hamburg Altona ist Linksextremismus mehr als geduldet. Wie die AfD-Fraktion auf ihrer Netzpräsenz berichtet, wurde an der Schule für die Teilnahme an den “Fridays for Future”-Demos geworben, die während der Schulzeit stattfindet. Außerdem wurden auf dem Schulhof Anti-AfD-Prospekte der SED-Nachfolgepartei „Die Linke“ verteilt. Diese wurden sogar offiziell auf einem Infotisch der Schule ausgelegt und von dieser geduldet. Dies ist jedoch nicht alles.

Eine Gruppe Lehrer veranstaltete eine Antifa-Veranstaltung in der Schule, bei der die vom Verfassungsschutz als „extremistisch und gewaltorientiert“ eingestufte Gruppierung „Antifa Altona Ost“ unter den Augen des Schulleiters für ihre Organisation werben durfte.

Initiative der AfD wirkt

Aufgedeckt wurde dieser Missstand von einer Initiative der AfD Hamburg. Der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Alexander Wolf, rief vor einigen Monaten die Initiative „Neutrale Schulen Hamburg“ ins Leben. Auf der Netzseite dürfen Schüler über linksliberal ideologische Verfehlungen ihrer Lehrer berichten.

Die Seite stieß auf heftige Kritik seitens aller anderen Parteien. So ist von „Verpetzen“ die Rede, es wurde zur öffentlichen Sabotage aufgerufen. Das Portal scheint jedoch zu wirken. Wegen eines Berichts aus der Max-Brauer-Schule schrieb die AfD die kleine Anfrage, woraufhin nun sogar die Schulbehörde einschritt. Die Schule muss alle politischen Plakate entfernen und ihre Lehrer über die Einhaltung der Neutralitätspflicht belehren.

AfD will scharf vorgehen

Wolf äußerte sich zu den Erkenntnissen folgendermaßen:

Politische Werbung für linksextremistische und gewaltbereite Gruppierungen darf es an Schulen nicht geben. […] Offensichtlich kann die Schulbehörde das Neutralitätsgebot allein mit Belehrungen nicht durchsetzen […] Im Falle von rechtsextremistischer Werbung an Schulen hätte die Schulbehörde zu recht längst disziplinarische Schritte eingeleitet. Wir halten ein solches Vorgehen hier für dringen erforderlich und werden das mit Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Schulleitung, aber auch gegen die viel zu zurückhaltend agierende Schulaufsicht vehement vortragen.

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