Karl Öllinger

Ex-Grünen-Abgeordneter Karl Öllinger hat einem Mann zu Unrecht nationalsozialistische Wiederbetätigung unterstellt.

20. September 2019 / 11:18 Uhr

Grünes Anstandsproblem: Strafe wegen übler Nachrede und Verdacht auf Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit

Wen würde der Anstand wählen? Das fragen sich die Grünen auf ihren Wahlplakaten. Der Anstand bestimmt nicht, lässt man die vergangenen Tage Revue passieren. Da wurde der Grüne Karl Öllinger, Ex-Nationalratsabgeordneter, wegen übler Nachrede (nicht rechtskräftig) verurteilt, und gegen Christoph Chorherr, Ex-Planungssprecher der Grünen im Wiener Rathaus, laufen Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit.

Zu Entschädigung von 1.500 Euro verurteilt

Der ehemalige Grün-Abgeordnete Karl Öllinger ist bekannt dafür, dass er hinter jeder Ecke Rechtsextremismus vermutet und mit seinen (oft haltlosen) Anschuldigungen gegen unbescholtene Bürger weit übers Ziel hinaus schießt. Am Donnerstag Nachmittag bekam er am Wiener Landesgericht die Rechnung dafür präsentiert: Öllinger wurde wegen übler Nachrede nach § 6 Mediengesetz schuldig erkannt und zu einer Entschädigung von 1.500 Euro (nicht rechtskräftig) verurteilt. Er hatte am 25. Jänner 2019 auf seiner Facebook-Seite zwei Fotos verbreitet, die ein Mitglied der deutschnationalen Burschenschaft Gothia mit ausgestrecktem rechtem Arm zeigten.

Wiederbetätigungs-Verdacht wurde konstruiert

Damit habe Öllinger dem Mann zu Unrecht nationalsozialistische Wiederbetätigung unterstellt, befand das Landesgericht. Öllinger habe mit dem Verbreiten der beiden Bilder “zumindest den Verdacht der Wiederbetätigung erweckt”, stellte Richter Stefan Romstorfer in der Urteilsbegründung fest. “Die Geste kann man nicht anders verstehen, als dass hier allenfalls der Hitlergruß gezeigt wird”, meinte der Richter. Im Übrigen bemerkte der Richter, der Wiederbetätigungs-Verdacht sei grundsätzlich “konstruiert” worden. Das zeige sich bei Durchsicht der gesamten Fotostrecke.

Öllingers Anwältin, Maria Windhager, wird dagegen Berufung einlegen. Die Entscheidung ist damit nicht rechtskräftig.

Zusammenhang zwischen Flächenwidmung und Geldspende

Vor dem Richter könnte sich – schneller als gedacht – ein weiterer selbst ernannter „Saubermann“ der Grünen wiederfinden. Dem früheren Planungssprecher der Wiener Grünen, Christoph Chorherr, wird Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit vorgeworfen. Die Ermittlungen laufen seit 2017. Chorherr wird ein Zusammenhang zwischen Flächenwidmungen in Wien und Geldspenden an einen von ihm gegründeten karitativen Verein vorgeworfen.

“Schwerer politischer Fehler”

Inzwischen ist Chorherr auf Druck der Partei ausgetreten. Er wies die Vorwürfe gegen ihn als „unwahr und verleumderisch“ zurück. Die Anschuldigungen seien, so Chorherr, aus parteitaktischen Gründen unmittelbar vor der Wahl öffentlich gemacht worden. Allerdings sagte selbst Parteichef Werner Kogler gegenüber der “Zeit im Bild”: Dass Chorherr von Immobilienfirmen Spenden angenommen hatte, auch wenn sie für den besten Zweck gedacht waren, sei ein „schwerer politischer Fehler“.

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