Die Ermittlungen wegen des medial vorverurteilten “Rattengedichts” wurden eingestellt. Am Ende stellte sich das Gedicht zwar als vielleicht geschmack-, aber völlig harmlos heraus.

4. September 2019 / 00:04 Uhr

Kurz hat sich wohl „verschluckt“: Ermittlungen wegen „Rattengedicht“ eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Ried hat ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Braunauer FPÖ-Vizebürgermeisters Christian Schilcher wegen des Verdachts nach Verbotsgesetz sowie der Verhetzung und der Herabwürdigung religiöser Lehren eingestellt.

Autor stellte sich selbst als Ratte dar

Somit hat das „Rattengedicht“, das sowohl in den heimischen als auch internationalen Medien unverhältnismäßige Hysterie ausgelöst hat, keine Folgen für die Betroffenen – das sind eben Schilcher und die FPÖ-Braunau als Herausgeber des Blattes, in dem das Gedicht veröffentlicht wurde. Wäre so etwas in einem linken Medium publiziert worden, hätten die Autoren und wohl auch die Medien sofort auf die “Freiheit der Kunst” gepocht – die natürlich für “Rechte” nicht gilt.

In dem in der Ich-Form verfassten Gedicht stellte sich der Autor selbst als Ratte dar, die mit ihresgleichen in der Kanalisation lebt und von dort das Leben der Menschen in der Stadt beobachtet beziehungsweise kommentiert.

Zunächst sprach der Erzähler davon, dass – bezogen auf diesen Wohnort – alle anderen Ratten, die „als Gäst’ oder Migranten…“ dort leben wollen, sich entscheiden müssten, entweder die Art zu leben mit den ansässigen Ratten zu teilen, „die Regeln und Gesetze“ zu befolgen oder „rasch von dannen zu eilen“. Schließlich postuliert er, dass „die Regeln“ von jenen „aufzustellen“ seien, die „hier seit -zig Generationen lieben, leben und wohnen“. Hätte der Autor statt Ratten etwa Kühe oder Schafe genommen, wäre die Empörung wohl überschaubar gewesen.

Kein nationalsozialistisches Gedankengut

Dennoch: Die Staatsanwaltschaft stellte nach Prüfung des Textes fest, dass sich im gesamten Gedicht „keine nationalsozialistisches Gedankengut propagierenden Äußerungen“ finden. Der Anfangsverdacht von Tatbeständen nach dem Verbotsgesetz bestätigte sich somit nicht.

Auch ein Vergehen der Verhetzung sieht die Staatsanwaltschaft nicht verwirklicht. Zu diesem Schluss kam sie, nachdem sie sich nicht nur mit dem kritisierten Gedicht befasste, sondern auch mit vierzehn früher vom Autor verfassten Werken.

Der Verdacht der Herabwürdigung religiöser Lehren bezieht sich auf eine Textzeile „… ein weit’rer Gott ist so ein feister!“. Gemeint ist damit Buddha – wie der Autor selbst zugestand. Die Bezeichnung als „Feister“ stelle aber noch keine Herabwürdigung oder Verspottung dar, die geeignet sei, ein berechtigtes Ärgernis zu erregen, beurteilt die Staatsanwaltschaft. Zumal weder Buddha sich selbst, noch seine Anhänger diesen jemals als “Gott” bezeichnet hatten.

Sebastian Kurz “verschluckte” sich voreilig

Die Einstellung der Ermittlungen ist vor allem deshalb von Interesse, weil ÖVP-Chef Sebastian Kurz im ORF-Sommergespräch am Montag, 2. September, konkret das „Rattengedicht“ als Beispiel dafür anführte, dass er während der Regierungskoalition mit der FPÖ „einiges hinunterschlucken“ hätte müssen.

Zum anderen bemerkte Kurz, er vertraue bei Vorwürfen darauf, dass am Ende die Wahrheit ans Licht komme. Konkret meinte er die ÖVP-Schredder-Affäre. Beim „Rattengedicht“ hatte er die Geduld nicht – und verschluckte sich voreilig.

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