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Polizei Pistole HK SFP9

Gewaltverbrechen durch Ausländer nehmen vor allem seit 2015 stetig zu. Das soll durch die Nichtnennung der Täterherkunft in den Medien verschleiert werden.

27. August 2019 / 13:12 Uhr

Krimminalität: Länder lehnen Herkunftsnennung des Täters mit Mehrheit ab

In Nordrhein-Westfahlen (NRW) wird derzeit eine Regelung bearbeitet, nach der künftig die Nationalität des Täters bei Strafdelikten immer von der Polizei zu nennen sei. In vielen anderen Ländern stößt dies jedoch auf Widerstand.

SPD Niedersachsen: Persönlichkeitsrechte der Täter gefährdet

Niedersachsens Polizei soll die Volksangehörigkeit weiterhin nur in begründeten Ausnahmefällen nennen. Innenminister Boris Pistorius (SPD) erteilte am Montag einem anders gelagerten Vorstoß seines NRW-Amtskollegen Herbert Reul (CDU) eine Absage. Die SPD sieht die Persönlichkeitsrechte des Täters gefährdet. Vor allem aber führe die Nennung der Herkunft zu “Verallgemeinerungen” und gefährde den Schutz von Minderheiten.

„Es führt auch nicht zu mehr Transparenz, jetzt immer die Nationalitäten der Tatverdächtigen zu nennen, auch wenn es für den geschilderten Sachverhalt überhaupt nicht relevant ist“, sagte Pistorius. Zudem gehe es für Pistorius auch um die Wahrung der Persönlichkeitsrechte, “gerade auch von Opfern”. „Damit ist eine grundsätzliche Nennung der Nationalitäten bei der polizeilichen Pressearbeit nicht vereinbar.“ Was die Nennung der Täterherkunft mit dem Opferschutz zu tun haben soll, erklärte er nicht. In Niedersachsen soll also der bisherige Erlass fortbestehen, in dem es heißt: „Auf die Zugehörigkeit zu einer Minderheit wird in der internen und externen Berichterstattung nur hingewiesen, wenn sie für das Verständnis eines Sachverhalts oder für die Herstellung eines sachlichen Bezugs zwingend erforderlich ist.“

Länder beurteilen Nationalitätennennung unterschiedlich

In Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thürigen ist kein Erlass, der in die Richtung des Erlasses in NRW geht, geplant. Es wird auch “keiner für notwendig empfunden”. In den meisten der genannten Länder ist die Nennung der Täterherkunft im einzelnen Ausnahmefall gerechtfertigt. Dies ist bei Mord- und Terrordelikten fast immer gegeben, bei Körperverletzungsdelikten aber fast nie. Oft wird in diesem Zusammenhang auch von einer fehlenden Relevanz für den Sachverhalt gesprochen. Dies erscheint aber angesichts des überproportionalen Ausländeranteils bei Gewaltverbrechen absurd.

Presserat gibt sich scheinheilig

Der Presserat begrüßt die Bekanntgabe der Täterherkunft in NRW, es wäre allerdings auch absurd, würden Journalisten der Bekanntgabe von Informationen an die Redaktionen widersprechen. So sind die etablierten Medien in einer Zwickmühle: Einerseits können sie die Informationspreisgabe durch die Polizei nicht als schlecht bezeichnen, andererseits wollen sie die Herkunft selbst nicht veröffentlichen. So finden sie Zuflucht hinter einer skurrilen Regel des Pressekodexes: Der Pressekodex empfiehlt in Richtlinie 12.1, in der Berichterstattung über Straftaten außerdem darauf zu achten, „dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt“. Es ist also anzunehmen, dass auch in Zukunft die Herkunft der Täter nicht in den Zeitungen aufscheinen wird.

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