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4. Juni 2010 / 07:45 Uhr

Heranführungshilfe für die Türkei wenig effizient

Der Europäische Rechnungshof kritisiert in einem im Herbst des Vorjahrs veröffentlichten Sonderbericht die Verwaltung der Heranführungshilfe für die Türkei. Das sind jene Mittel zur Finanzierung von Projekten, mit denen die Türkei bei ihren Bemühungen um Erfüllung der Bedingungen für einen EU-Beitritt unterstützt werden soll. Jährlich entspricht das einem Beitrag von rund 800 Millionen Euro.

Der Rechnungshof kommt zu der Schlussfolgerung, dass die Hilfe nicht zielgerichtet genug war und es keine spezifischen Kriterien gab, um die Prioritäten zu ermitteln, für welche die EU-Hilfe bereitgestellt werden sollte. Insbesondere der Durchführungszeitraum von 2002 bis 2006 war durch viele Schwachstellen gekennzeichnet, die bereits bei vorangegangenen Heranführungsprogrammen aufgetreten waren. Extreme Verzögerungen, unrealistische Ziele sowie unzulängliche Überwachung prägten die Hilfe. Auch die neuen Planungen der Europäischen Kommission seit 2007 ermöglichen nach Angaben des Rechnungshofes weiterhin keine ausreichende Messbarkeit für eine Zielerreichung.

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Er empfiehlt der Kommission eine verbesserte Programmplanung, die strategische Ziele bestimmt, auf welche die EU-Finanzhilfe auszurichten ist. Überdies sollte sie sicherstellen, dass die Wirkung der einzelnen Projekte überwacht wird, damit ihr Beitrag zum Erreichen der strategischen Ziele aufgezeigt werden kann. Für den Zeitraum 2007 bis 2013 sind Heranführungshilfen in der Höhe von 4,84 Milliarden Euro vorgesehen.

Diesen Bericht zum Anlass nahm der FPÖ-Menschenrechtssprecher Gerhard Kurzmann und richtete eine parlamentarische Anfrage an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten. Darin wollte Kurzmann wissen, wie Außerminister Spindelegger (ÖVP) zur Kritik des EU-Rechnungshofes stehe und welche Maßnahmen er ergreifen werde, um diese Missstände abzustellen. In der Beantwortung verwies der Minister auf die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Behebung der Schwachstellen im Rahmen des neuen Instruments für Heranführungshilfe. Von einer Maßnahme seines Ressorts erwähnte Spindelegger hingegen nichts.
 

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