Die Debatten rund um das Thema Gleichbehandlung werden immer abstruser. Während im letzten Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats im Jänner die Transparenz bei Einkommensdifferenzen im Mittelpunkt stand, beschäftigten sich die Abgeordneten nun hauptsächlich mit dem Thema Gleichbehandlung und Diskriminierung im Arbeitsumfeld. Als Grundlage der Debatte diente der aktuelle Gleichbehandlungsbericht des Bundes, der u.a. über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst wie auch über die Arbeit der Gleichbehandlungskommission und der Gleichbehandlungsanwaltschaft informiert.
Gleichbehandlungspolitik lässt Männer außer Acht
Foto: Kirkenes Videregående skole / flickr
Der Bericht soll unter anderem auch aufzeigen, in welchen Berufsfeldern noch immer sehr geringe Frauenanteile vorzufinden sind. Betrachtet man die Zahlen jedoch genauer, so kann man erkennen, dass vor allem am Verfassungsgericht, aber auch in verschiedenen Ministerien ein Frauenanteil von teilweise weit über 50 Prozent vorherrscht. Dies bleibt unerwähnt wie auch die Frauen-Dominanz bei "Frauenberufen" wie Kindergärtner, Lehrer oder auch Friseur, wo ein nur sehr geringer Männeranteil gegeben ist. Hauptsache man setzt sich dafür ein, dass Initiativen und Projekte zur Unterstützung von Mädchen und Frauen bei der nicht-traditionellen Berufs- und Berufsausbildungswahl weiter ausgebaut werden. Soweit bekannt, existiert in Österreich jedoch kein staatlich gefördertes Projekt, dass junge Männer dazu ermutigen soll, zum Beispiel den Lehrberuf des Friseurs zu ergreifen.
Horrende Strafen für inkorrekte Stelleninserate
Seit 1. März wirksam ist nun auch die Regelung, dass in Stelleninseraten die jeweiligen Mindestgehälter anzuführen sind. Ab dem 1. Jänner 2012 sind bei Verstößen gegen diese Verpflichtung Verwaltungsstrafen von bis zu 360 Euro möglich. Viel härter trifft es da jetzt schon diejenigen, die nicht auf geschlechtsneutrale Schreibweise bei Stelleninseraten achten, auch wenn der Posten explizit nur für eine Frau oder einen Mann bestimmt ist. Aus diesem Grund haben die freiheitlichen Abgeordneten im Gleichbehandlungsausschuss einen Antrag gestellt, dass Begriffe wie "Diskriminierung" und "Gleichbehandlung" einer inhaltlichen Prüfung unterzogen werden und eine genauere Determinierung erfolgen soll, um in Zukunft missbräuchliche bzw. realitätsferne Entscheidungen seitens der Gleichbehandlungskommission und der Gleichbehandlungsanwaltschaft zu verhindern. Dies wurde durch das Beispiel eines Unternehmers untermauert, der in einem Inserat explizit eine Schneidermeisterin zur Anfertigung von Trachtenmode für Frauen gesucht hat ("Ich kann doch nicht von einem Herrn im Schritt der Damen Maß nehmen lassen") und daher wegen Verstoßes gegen das Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung mit einer Verwarnung samt Strafandrohung konfrontiert war. Doch dieser Antrag, der auch im Zuge der gestrigen Plenarsitzung behandelt wurde, fand nicht die Mehrheit. Also muss davon ausgegangen werden, dass diese willkürlichen Strafandrohungen weitergehen werden.
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Was sind nun mögliche Konsequenzen aus solchen Vorschriften? Auch Männer werden sich für Stellen bewerben, für die Unternehmer jedoch unbedingt eine Frau anstellen wollen oder müssen (und umgekehrt) mit dem Ergebnis, dass nicht nur die jeweiligen Bewerber umsonst zu eventuell stattfindenden Vorstellungsgesprächen fahren, sondern, dass auch der Unternehmer einen erhöhten arbeitstechnischen und zeitlichen Aufwand hinnehmen muss. Anstatt Effizienz zu fördern und Arbeitsschritte zu verbessern, werden Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch solche Maßnahmen und Vorschriften nur bürokratische Hürden in den Weg gelegt.