Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

10. Juni 2012 / 09:15 Uhr

Verbotene Kalifatskonferenz soll doch stattgefunden haben

Interessantes „Insiderwissen“ offenbarte die Grüne Nationalratsabgeordnete Alev Korun in einer parlamentarischen Anfrage, die sie Ende Mai an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) richtete. Unter dem Titel „Abhaltung Kalifatskonferenz trotz vorheriger Untersagung durch Behörde“ liefert Korun Informationen, wonach die durch die Sicherheitsbehörden im Februar 2012 offizielle verbotene „Kalifatskonferenz“ trotzdem stattgefunden haben soll. Juristisches Schlupfloch soll das niederösterreichische Veranstaltungsgesetz gewesen sein. Auf dieser Grundlage sollen die Organisation „Hizb-ut Tahrir“ und ihr Sprecher Shaker Assem diese Tagung trotzdem durchgeführt haben.

Anfrage verweist auf Infos des Veranstalters

Korun stützt die Begründung ihrer Anfrage auf Informationen des Veranstalters Shaker Assem. Dieser soll auf einer Webseite unter dem Titel „ Kalifatskonferenz 2012“ die Teilnehmer folgendermaßen informiert haben:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Geschwister,
aus baubehördlichen Gründen darf die Konferenz nur als geschlossene Veranstaltung für geladene Gäste durchgeführt werden. Fremde Personen ohne Einladung kann leider kein Zutritt gewährt werden.

Offensichtlich hatten die Organisatoren der „Kalifatskonferenz 2012“ diese nicht auf der Grundlage des „Versammlungsgesetzes“ des Bundes, sondern des „Niederösterreichischen Veranstaltungsgesetzes“ angemeldet. Als Tagungsort war der Hochzeitssaal „Efsane Dügün Salonu“ ausgewählt worden. Wenn man sich allerdings die Inhalte der Tagung ansieht, dann wird klar, dass es sich dabei keineswegs um ein „geselliges Beisammensein“ gehandelt hatte.

Programmpunkte offenbaren islamistische Propagandakonferenz

Die einzelnen Programmpunkte offenbaren zweifellos den Charakter einer islamistischen Propagandakonferenz. Nach einer „Begrüßung und Koran-Rezitation“ beschäftigte man sich mit „Anzeichen für die Rückkehr des Kalifats in der Islamischen Welt“, mit dem „Kalifat – Staatsmodell der Zukunft“, mit einem „Ausblick auf die Zukunft im Lichte des arabischen Frühlings und der syrischen Revolution“ sowie mit dem „Kalifat aus Sicht eines jungen Muslims der zweiten Generation“. In den zeitlichen Zwischenräumen gab es ausreichend Zeit für Nachmittags- und Abendgebet.

Korun fragt nach gesetzlichen Grundlagen

Es ist nicht auszuschließen, dass Korun über „Insiderinformationen“ verfügt, denn ihre Anfrage geht sehr ins Detail. So erkundigt sich die Grüne genau über den Vollzug des niederösterreichischen Veranstaltungsgesetzes im Zusammenhang mit der Kalifatskonferenz, darüber hinaus auch über die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden, insbesondere des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Abseits von der aktuellen Anfrage an Mikl-Leitner wirft die Causa die Frage auf, ob radikale Organisationen, die am bundesgesetzlichen Versammlungsrecht scheitern, Schlupflöcher in den Landes-Veranstaltungsgesetzen finden, um ihr Unwesen weiter zu treiben.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

Teile diesen Artikel

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

25.

Jul

19:17 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief