Foto: Bild:

ESM

12. September 2012 / 10:30 Uhr

Bundesverfassungsgericht genehmigt ESM-Vertrag unter Auflagen

Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute seine Entscheidung über das Eilverfahren zu verschiedenen Beschwerden gegen den ESM-Vertrag bekannt gegeben. Die Richter genehmigen den ESM-Vertrag, formulieren jedoch Bedingungen, die Deutschland geltend machen muss. Demnach muss die Haftung des Landes auf den im Vertrag normierten Anteil des ESM-Stammkapitals von rund 190 Milliarden Euro begrenzt sein. Die Übernahme zusätzlicher Zahlungen oder Haftungen, falls weitere Zahler im Euro-Raum ausfallen sollten, wird damit ausgeschlossen. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle begründete die Entscheidung auch politisch, zumal die Folgen einer weiteren Verzögerung des Inkrafttretens des ESM-Vertrags nicht abschätzbar seien.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

Teile diesen Artikel

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

18.

Jul

08:56 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Klicken um das Video zu laden.