Im Zuge des sogenannten “NSU-Prozesses” droht in Deutschland die verfassungsrechtlich garantierte Gewaltentrennung außer Kraft gesetzt zu werden. Nachdem es nicht genügend Sitzgelegenheiten für türkische Medienvertreter gibt, wurde eine immer kuriosere Diskussion in Gang gesetzt. Man wollte das Gericht in München zwingen, türkische Journalisten im Gerichtssaal zuzulassen, auch wenn diese sich nicht rechtzeitig angemeldet haben – mit Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht schlug sich auf die Seite der Beschwerdeführer.
Zuletzt setzten linke deutsch-türkische Abgeordnete das Münchner Gericht unter Druck. Sevim Dagdelen (Linke), Memet Kilic (Grüne) und Aydan Özoguz (SPD) forderten vom Gericht eine “dringende Lösung der verfahrenen Situation.” Sie warfen dem Gericht vor, dass die “Räumlichkeiten nicht dem Interesse der Öffentlichkeit” entsprächen.
Münchner Richter verteidigt Entscheidung
Der Vorsitzende im NSU-Prozesses, Richter Manfred Götzl, verteidigte hingegen die Entscheidung, nur 50 Medienvertreter zum Prozess zuzulassen. In einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht, das sich mit einer Beschwerde der türkischen Zeitung Sabah beschäftigt, wies der Richter auf die “Gleichbehandlung aller Medien” hin, da man jene, die sich zuerst angemeldet hatten, auch zugelassen habe. Man habe darauf vertraut, dass sich die besonders interessierten Medienvertreter auch besonders schnell anmelden würden.
Bundesverfassungsgericht ordnet Neuvergabe an
Das Verfassungsgericht folgte dieser Argumentation nicht und verlangt nun, dass “eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten” vergeben werden. Wie das Gericht dies bewerkstelligen soll, wird nicht vorgeschrieben. Möglicherweise werden die Presseplätze weniger Tage vor Prozessbeginn völlig neu vergeben.
Ausführliche Prozess-Vorschau:
Zwickauer Terrorzelle “NSU”: Das Rätsel der “Nazi-RAF”
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