Am 25. Jänner 2014 findet die Gemeinderatswahl in Niederösterreich statt. Immer wieder entflammen kurz vor der Wahl heiße Diskussionen über das Wahlrecht, da man in Niederösterreich auch mit einem Nebenwohnsitz wahlberechtigt ist. Das führt immer wieder zu Vorwürfen, wonach massenweise Personen in Haushalten angemeldet werden, um damit in mehreren Gemeinden wahlberechtigt zu sein.
Versuchter Wahlbetrug durch Bürgerliste in Obersiebenbrunn?
Einer dieser Verdachtsfälle wurde jetzt von der FPÖ-Bezirksgruppe Gänserndorf und dem Nationalratsabgeordneten Christian Lausch aufgedeckt. In der Gemeinde Obersiebenbrunn kandidiert eine neue Bürgerliste. FPÖ-Funktionären ist beim Durchsehen des Wählerverzeichnisses aufgefallen, dass bei den Eltern eines Kandidaten der Bürgerliste, der selbst nur einen Nebenwohnsitz in Obersiebenbrunn hat, mehrere Personen gemeldet sind, wobei tatsächlich nur die Eltern in dem Haus leben sollen. Christian Lausch ist erzürnt über die Vorgangsweise der Bürgerliste:
Das grenzt an Wahlbetrug! Dass man hier gleich 10 Leute in einem normalen Einfamilienhaus gemeldet hat, die nun obwohl nicht wohnhaft, wahlberechtigt sind, ist unfassbar frech. Unter dem Familiennamen des Amtsleiters und Gemeinderatswahlkandidaten sind in Obersiebenbrunn an jener Adresse gleich 10 weitere Personen gemeldet. Der gebürtige Obersiebenbrunner, der übrigens Untersiebenbrunn seinen tatsächlichen Wohnort nennt, zieht durch die ungewöhnliche Vorgangsweise eindeutig einen Vorteil für seine Liste.
Die FPÖ erhob Einspruch gegen das Wählerverzeichnis.
Problem mit Nebenwohnsitzen auch in anderen Gemeinden
Ein anderer Fall ist in Horn bekannt, dort ist der SPÖ-Bezirkschef Josef Wiesinger gleich in fünf Gemeinden gemeldet. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis hat die FPÖ auch in der durch die Volkspartei regierten Stadt Waidhofen an der Thaya erhoben, da der dortige Amtsleiter Rudolf Polt mitsamt seiner Familie gemeldet ist, ohne dort zu wohnen. Mittlerweile ist bekannt, dass Polt aber einen Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis stellen will. In Laa an der Thaya hat die Bürgerliste ProLAA das Wählerverzeichnis gleich in 58 Fällen angefochten, da die “Wählervermehrung” speziell bei SPÖ- und ÖVP-Gemeinderäten stattgefunden haben soll. Auch in vielen anderen Gemeinden wird ein Wahlbetrug durch Scheinwohnsitze vermutet. Zu beweisen, dass jemand nicht berechtigt ist, den Nebenwohnsitz zu haben, gestaltet sich allerdings als äußerst schwierige Angelegenheit.