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10. Mai 2017 / 22:05 Uhr

Schwarmwissen gefragt: Darf Tageszeitung Bild eines Drogentoten veröffentlichen?

Die Arbeit der Medien ist aktuell nicht nur Gesprächs- und Diskussionsthema beim Rücktritt von Reinhold Mitterlehner, sondern auch bei Studenten.

Eine junge Leserin beschäftigt sich in ihrem Rechtswissenschaftsstudium mit einem interessanten Fall, der nicht nur eine Geschmacks-, sondern auch eine Rechtsfrage ist.

Gesetzesverstoß durch Bildveröffentlichung

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In dem bereits ausjudizierten Fall veröffentlichte die "Tageszeitung Ö", wie es im Fall heißt, das Bild eines Drogentoten mit einer Giftspritze daneben.

Der Vater des Verstorbenen brachte Klage ein und forderte die Unterlassung dieser negativen Berichterstattung. Sein gutes Recht als trauernder Vater oder doch ein Fall, den die Öffentlichkeit interessieren könnte und der unverpixelte Bilder rechtfertigt?

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Nun ist das Schwarmwissen der unzensuriert-Leser gefragt: Auf der Plattform "checkmycase" freut sich unsere Leserin unter dem Link "Drogentod des Sohnes – Postmortale Persönlichkeitsverletzug" auf Mithilfe, um ein repräsentatives Abstimmungsergebnis zu erreichen.

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